Verkehrszeichen Nr. 1022-10 Radverkehr frei

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1022-10

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  • Freigabe für den Radverkehr

  • Vielseitig kombinierbares Zusatzzeichen

  • Größen 315 × 420 und 450 × 600 mm

  • Mehrere Bauformen und Folientypen

Verkehrszeichen 1022-10 ''Radverkehr frei''

Das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ nimmt Radfahrende von der Regelung des zugehörigen Hauptverkehrszeichens aus. Es ermöglicht Kommunen, gesperrte oder vorrangig anderen Verkehrsarten zugeordnete Bereiche gezielt für den Radverkehr zu öffnen.

Welche Bedingungen beim Befahren gelten, hängt vom Hauptzeichen ab. Unter Zeichen 239 „Gehweg“ ist beispielsweise besondere Rücksicht auf den Fußverkehr vorgeschrieben. Radfahrende dürfen dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, niemanden gefährden oder behindern und müssen bei Bedarf warten.

Eine Besonderheit gilt bei linksseitigen Radwegen ohne die Zeichen 237, 240 oder 241-30 bzw. 241-31 Dort kann das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ die Benutzung in Gegenrichtung erlauben. Aus dem Schild entsteht jedoch keine Benutzungspflicht; es kennzeichnet lediglich ein Benutzungsrecht.

Der Schildkörper aus Aluminium ist in 315 × 420 mm und 450 × 600 mm erhältlich. Angeboten werden die Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3 sowie Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform. Lochplan und Schutzfolie können an den vorgesehenen Standort angepasst werden.

 

Produktmerkmale

  • Gezielte Freigabe für Radfahrende
  • Gut erkennbares Fahrrad-Sinnbild
  • Auch allein stehend einsetzbar
  • Schildträger aus Aluminium
  • Größen 315 × 420 und 450 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform, Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie wählbar