Verkehrszeichen Nr. 239 Gehweg
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Gehweg vorgeschrieben
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Nur für Fußgänger
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Gehweg vorgeschrieben
Nur für Fußgänger
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 239 – Gehweg kennzeichnet einen ausschließlich für Fußgänger bestimmten Weg. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer und Kraftfahrzeuge, dürfen diesen Bereich nicht benutzen, sofern keine Zusatzzeichen eine andere Regelung vorsehen.
Es dient der klaren Trennung der Verkehrsarten und erhöht die Sicherheit im innerstädtischen Verkehr, in Wohngebieten sowie im Umfeld von Schulen und öffentlichen Einrichtungen.
Gefertigt aus witterungsbeständigem Aluminium und ausgestattet mit hochwertiger Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, entspricht das Schild den Anforderungen der DIN EN 12899-1 sowie der aktuellen StVO. Unterschiedliche Größen, passende Lochpläne sowie optionale Schutzfolien stehen zur Auswahl.