Verkehrszeichen Nr. 239 Gehweg
-
Gehweg nach StVO
-
Ausschließlich für Fußgänger
-
Trennt Fuß- und Fahrzeugverkehr
-
Für öffentliche Verkehrsflächen
Gehweg nach StVO
Ausschließlich für Fußgänger
Trennt Fuß- und Fahrzeugverkehr
Für öffentliche Verkehrsflächen
Wo Fußgänger einen eigenen Verkehrsraum erhalten sollen, sorgt Verkehrszeichen 239 für eine eindeutige Regelung. Das Gebotszeichen weist einen Weg ausschließlich dem Fußgängerverkehr zu. Andere Verkehrsarten dürfen diesen Bereich grundsätzlich nicht nutzen, sofern keine ergänzende Beschilderung etwas anderes bestimmt.
Die Beschilderung kommt unter anderem entlang stark befahrener Straßen, in Wohnquartieren, an Haltestellen, rund um Bildungseinrichtungen oder innerhalb verkehrsberuhigter Anlagen zum Einsatz. Sie unterstützt eine klare Aufteilung der Verkehrsflächen und erleichtert eine sichere Führung des Fußverkehrs im öffentlichen Raum.
Abhängig vom Einsatzort kann das Schild als Flachschild, Alform oder Alkant gefertigt werden. Zudem stehen RA1-, RA2- und RA3-Reflexfolien, unterschiedliche Lochbilder sowie optionale Schutzfolien zur Verfügung. Die Produktion erfolgt nach DIN EN 12899-1 und erfüllt die Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung.