Verkehrszeichen Nr. 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg - Radweg links

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241-30

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  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • RA1, RA2 oder RA3

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 241-30 „Getrennter Rad- und Gehweg – Radweg links“

Beim Verkehrszeichen 241-30 „Getrennter Rad- und Gehweg – Radweg links“ verlaufen Radweg und Gehweg räumlich getrennt. Der Radweg befindet sich auf der linken Seite, während der Gehweg rechts angeordnet ist. Dadurch werden beide Verkehrsarten eindeutig voneinander getrennt und jeder Verkehrsteilnehmer erhält seinen festgelegten Bereich.

Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt es sich um einen benutzungspflichtigen Sonderweg. Das Verkehrszeichen wird nach DIN EN 12899-1 aus hochwertigem Aluminium gefertigt und ist in verschiedenen Bauarten, Reflexionsklassen (RA1, RA2 oder RA3) sowie mit unterschiedlichen Lochbildern erhältlich. Optional kann das Schild mit einer Schutzfolie ausgestattet werden.

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 241-30 nach StVO
    Getrennter Rad- und Gehweg
  • Radweg links, Gehweg rechts
  • Benutzungspflichtiger Sonderweg
  • Gefertigt nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flach-, Alform- oder Alkantschild
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Lochbild und Schutzfolie