Verkehrszeichen Nr. 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg - Radweg rechts

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241-31

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  • Getrennter Rad- und Gehweg

  • Radweg rechts angeordnet

  • Benutzungspflicht nach StVO

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 241-31 „Getrennter Rad- und Gehweg – Radweg rechts“

Eine klare Trennung von Rad- und Fußgängerverkehr verbessert die Orientierung und erhöht die Sicherheit auf gemeinsamen Verkehrsflächen. Das Verkehrszeichen 241-31 „Getrennter Rad- und Gehweg – Radweg rechts“ weist darauf hin, dass der Radweg rechts und der Gehweg links angeordnet sind. Beide Verkehrsarten nutzen ausschließlich den jeweils vorgesehenen Bereich.

Als benutzungspflichtiger Sonderweg nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sorgt das Verkehrszeichen für eine eindeutige Verkehrsführung. Es wird nach DIN EN 12899-1 aus hochwertigem Aluminium gefertigt und ist in unterschiedlichen Bauarten, Reflexionsklassen (RA1, RA2 oder RA3) sowie mit verschiedenen Lochbildern erhältlich. Auf Wunsch kann das Schild zusätzlich mit einer Schutzfolie ausgestattet werden.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 241-31 nach StVO
  • Getrennter Rad- und Gehweg – Radweg rechts
  • Benutzungspflichtiger Sonderweg für Radfahrer und Fußgänger
  • Material: Aluminium
  • Durchmesser: 420 mm oder 600 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Schutzfolie und individuellem Lochbild
  • Witterungsbeständig und langlebig
  • Für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet