Verkehrszeichen Nr. 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg - Radweg rechts
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Getrennter Rad- und Gehweg
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Radweg rechts angeordnet
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Benutzungspflicht nach StVO
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Individuell konfigurierbar
Getrennter Rad- und Gehweg
Radweg rechts angeordnet
Benutzungspflicht nach StVO
Individuell konfigurierbar
Eine klare Trennung von Rad- und Fußgängerverkehr verbessert die Orientierung und erhöht die Sicherheit auf gemeinsamen Verkehrsflächen. Das Verkehrszeichen 241-31 „Getrennter Rad- und Gehweg – Radweg rechts“ weist darauf hin, dass der Radweg rechts und der Gehweg links angeordnet sind. Beide Verkehrsarten nutzen ausschließlich den jeweils vorgesehenen Bereich.
Als benutzungspflichtiger Sonderweg nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sorgt das Verkehrszeichen für eine eindeutige Verkehrsführung. Es wird nach DIN EN 12899-1 aus hochwertigem Aluminium gefertigt und ist in unterschiedlichen Bauarten, Reflexionsklassen (RA1, RA2 oder RA3) sowie mit verschiedenen Lochbildern erhältlich. Auf Wunsch kann das Schild zusätzlich mit einer Schutzfolie ausgestattet werden.