Verkehrszeichen Nr. 237 Radweg
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Radweg gemäß StVO
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Benutzungspflicht für Radfahrende
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Radweg gemäß StVO
Benutzungspflicht für Radfahrende
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 237 – Radweg kennzeichnet gemäß StVO einen benutzungspflichtigen Radweg. Radfahrende sind verpflichtet, den ausgewiesenen Weg zu nutzen, während andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kraftfahrzeuge, diesen Bereich nicht befahren dürfen.
Das Schild kommt überall dort zum Einsatz, wo der Radverkehr sicher und getrennt vom übrigen Verkehr geführt werden soll, etwa entlang stark befahrener Straßen, innerorts oder auf überörtlichen Verbindungen. Durch die klare Kennzeichnung wird die Verkehrssicherheit für Radfahrende deutlich erhöht und der Verkehrsfluss strukturiert.
Gefertigt aus langlebigem Aluminium und erhältlich mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, sorgt das Verkehrszeichen für eine hervorragende Sichtbarkeit bei allen Witterungs- und Lichtverhältnissen. Die Produktion erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Vorgaben der StVO. Optional sind widerstandsfähige Schutzfolien sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte und flexible Montage verfügbar.