Verkehrszeichen Nr. 237 Radweg

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  • Verkehrszeichen 237 nach StVO

  • Benutzungspflichtiger Radweg

  • Für sichere Radverkehrsführung

  • Robustes Aluminium-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen 237 – Radweg

Ob innerorts oder entlang stark befahrener Straßen – eine sichere Trennung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr ist vielerorts unverzichtbar. Das Verkehrszeichen Nr. 237 weist einen benutzungspflichtigen Radweg aus und verpflichtet Radfahrende, den gekennzeichneten Verkehrsweg zu nutzen. Gleichzeitig signalisiert es anderen Verkehrsteilnehmern, dass dieser Bereich ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten ist.

Das Gebotszeichen wird unter anderem an eigenständigen Radwegen, straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen, Radschnellverbindungen sowie im Umfeld von Schulen, Wohngebieten oder stark frequentierten Verkehrsachsen eingesetzt. Es trägt dazu bei, den Radverkehr eindeutig zu führen und Konflikte mit dem motorisierten Verkehr oder Fußgängern zu reduzieren.

Für unterschiedliche Einsatzbereiche steht das Verkehrszeichen als Flachschild, Alform oder Alkant zur Verfügung. Die Aluminium-Ausführung gewährleistet eine hohe Stabilität sowie dauerhafte Korrosionsbeständigkeit. Je nach Standort kann zwischen RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie gewählt werden. Optional sorgen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien für zusätzlichen Oberflächenschutz und eine lange Nutzungsdauer.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 237 nach StVO
  • Kennzeichnet einen benutzungspflichtigen Radweg
  • Für innerörtliche und außerörtliche Radverkehrsanlagen
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Korrosionsbeständige Aluminium-Ausführung