Verkehrszeichen Nr. 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg
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Gemeinsamer Geh- und Radweg nach StVO
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Benutzungspflicht für beide Verkehrsarten
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Gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich
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Aluminium nach DIN EN 12899-1
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RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
Gemeinsamer Geh- und Radweg nach StVO
Benutzungspflicht für beide Verkehrsarten
Gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich
Aluminium nach DIN EN 12899-1
RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
Treffen Fußgänger und Radfahrer auf demselben Weg aufeinander, sind klare Regeln für ein sicheres Miteinander erforderlich. Der gemeinsame Geh- und Radweg wird durch das Verkehrszeichen 240 gemäß StVO ausgewiesen. Beide Verkehrsarten nutzen denselben Verkehrsraum und sind verpflichtet, gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpassen und auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen.
Das Verkehrszeichen eignet sich für Wege, auf denen eine gemeinsame Nutzung ausdrücklich vorgesehen ist – beispielsweise in Parkanlagen, Wohngebieten, entlang von Freizeitrouten oder auf innerörtlichen Radverkehrsverbindungen. Es wird aus Aluminium nach DIN EN 12899-1 gefertigt und ist in verschiedenen Größen, Bauarten sowie mit den Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3 erhältlich. Optional stehen passende Lochbilder und Schutzfolien zur Verfügung.