Verkehrszeichen Nr. 315-83 Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung links Mitte
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Zwischenzeichen der Parkstrecke
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Vollständig auf dem Gehweg
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Linke Straßenseite
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Zwei Materialstärken
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RA1, RA2 oder RA3
Zwischenzeichen der Parkstrecke
Vollständig auf dem Gehweg
Linke Straßenseite
Zwei Materialstärken
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 315-83 hält die Parkregelung auch auf längeren Abschnitten präsent und bestätigt deren Fortbestand zwischen Anfang und Ende der ausgewiesenen Gehwegparkstrecke.
Zwei gegensätzlich ausgerichtete weiße Pfeile kennzeichnen das Schild als Wiederholungszeichen. Eine Pfeilspitze zeigt zur Fahrbahn, die andere weist von ihr fort. Damit wird weder ein neuer Anfang noch das alleinige Ende markiert; vielmehr verdeutlicht das Zeichen, dass sich der geregelte Parkabschnitt in beide Richtungen erstreckt.
Die Grafik im unteren Teil schreibt die Fahrzeugposition vor. Der Pkw ist mit allen Rädern auf der Gehwegfläche und quer zur Fahrtrichtung dargestellt. Diese Aufstellung gilt auf der linken Straßenseite innerhalb des entsprechend beschilderten Bereichs.
Vom angeordneten Gehwegparken bleiben Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t ausgeschlossen. Falls Zusatzzeichen vorhanden sind, können sie die Parkerlaubnis weiter einschränken oder an zusätzliche Bedingungen knüpfen.
Das Verkehrszeichen besteht aus Aluminium und ist in 630 × 420 mm sowie 900 × 600 mm lieferbar. Als Bauweisen stehen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform zur Auswahl. Die Sichtfläche kann mit Reflexionsfolie der Klasse RA1, RA2 oder RA3 gefertigt werden. Auch Lochplan und Schutzfolie sind konfigurierbar.
Innerhalb einer vollständigen Beschilderungsfolge ergänzt Zeichen 315-83 das Anfangszeichen 315-81 und das Endzeichen 315-82.