Verkehrszeichen Nr. 315-82 Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung links Ende

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315-82

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  • Abschluss des Gehwegparkens

  • Linke Straßenseite

  • Vollständig und quer parken

  • Aluminium in vier Ausführungen

  • RA1 bis RA3 wählbar

Verkehrszeichen 315-82 ''Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung links Ende''

Das Verkehrszeichen 315-82 beendet den Abschnitt, in dem Fahrzeuge auf der linken Straßenseite vollständig auf dem Gehweg und quer zur Fahrtrichtung geparkt werden dürfen.

Der weiße Pfeil zeigt von der Fahrbahn weg und übernimmt damit die Funktion der Endmarkierung. Bis zu diesem Punkt gilt die auf dem Schild dargestellte Parkweise. Für den Beginn derselben Parkanordnung wird das passende Verkehrszeichen 315-81 eingesetzt.

Das Pkw-Sinnbild befindet sich mit beiden Achsen auf der erhöht dargestellten Fläche. Dadurch wird die geforderte Position klar vermittelt: Das Fahrzeug ist ganz auf dem Gehweg abzustellen. Die grafisch festgelegte Aufstellungsart darf innerhalb des gekennzeichneten Abschnitts nicht verändert werden.

Vom Gehwegparken ausgeschlossen bleiben Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t. Darüber hinaus können Zusatzzeichen die Nutzung des Parkbereichs näher regeln, etwa durch zeitliche Vorgaben oder eine Beschränkung auf bestimmte Fahrzeug- und Nutzergruppen.

Für die technische Ausstattung stehen die Größen 630 × 420 mm und 900 × 600 mm zur Auswahl. Der Schildkörper aus Aluminium ist als Flachform mit 2 oder 3 mm Stärke, als Alkant oder als Alform erhältlich. Ergänzend lassen sich RA1, RA2 oder RA3, der benötigte Lochplan und eine Schutzfolie festlegen.

 

Produktmerkmale

  • Endmarkierung mit Zeichennummer 315-82
  • Ganz auf dem linken Gehweg parken
  • Querstellung zur Fahrtrichtung
  • Weißer Pfeil von der Fahrbahn weg
  • Abmessungen: 630 × 420 und 900 × 600 mm
  • Aluminium in Flachform, Alkant oder Alform
  • Retroreflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Lochplan und Schutzfolie konfigurierbar