Verkehrszeichen Nr. 315-81 Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung links Anfang

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315-81

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  • Startpunkt der Parkregelung

  • Ganz auf dem linken Gehweg

  • Quer angeordnete Fahrzeuge

  • Aluminium in zwei Größen

  • Reflexion von RA1 bis RA3

Verkehrszeichen 315-81 ''Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung links Anfang''

Das Verkehrszeichen 315-81 zeigt eindeutig, ab welcher Stelle Fahrzeuge vollständig auf dem linken Gehweg und quer zur Fahrtrichtung geparkt werden dürfen.

Für die Kennzeichnung des Beginns besitzt das Schild einen weißen waagerechten Pfeil, der zur Fahrbahn weist. Zusammen mit dem P-Symbol und der Fahrzeugdarstellung entsteht eine klar lesbare Anordnung: Ab diesem Punkt beginnt die entsprechend ausgewiesene Gehwegparkstrecke.

Das Pkw-Piktogramm zeigt beide Fahrzeugachsen auf der Gehwegfläche. Fahrzeuge müssen daher ganz auf dem Gehweg und in der abgebildeten Ausrichtung abgestellt werden. Eine nur teilweise Nutzung des Gehwegs entspricht nicht der angezeigten Aufstellungsart.

Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t dürfen auch innerhalb dieses Bereichs nicht auf dem Gehweg parken. Zusätzlich können Zusatzzeichen die Parkerlaubnis zeitlich, nach Fahrzeuggruppen oder durch weitere Nutzungsbedingungen beschränken.

Das Schild aus Aluminium ist in 630 × 420 mm und 900 × 600 mm verfügbar. Bestellbar sind flache Ausführungen mit 2 oder 3 mm Stärke, eine gekantete Variante sowie die profilierte Alform-Bauart. Für die Sichtfläche stehen RA1, RA2 und RA3 bereit. Lochplan und Schutzfolie können entsprechend der geplanten Befestigung ergänzt werden.

 

Produktmerkmale

  • Anfangszeichen 315-81
  • Vollständige Gehwegaufstellung links
  • Fahrzeugposition quer zur Fahrtrichtung
  • Weißer Pfeil in Richtung Fahrbahn
  • Größenoptionen: 630 × 420 und 900 × 600 mm
  • Schildkörper aus Aluminium
  • Flach 2/3 mm, Alkant oder Alform
  • Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3