Verkehrszeichen Nr. 315-78 Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung rechts Mitte

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315-78

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  • Wiederholungszeichen im Parkbereich

  • Gehwegparken rechts

  • Halb quere Fahrzeugstellung

  • Zwei Maße wählbar

  • RA1, RA2 oder RA3

Verkehrszeichen 315-78 ''Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung rechts Mitte''

Das Verkehrszeichen 315-78 bestätigt innerhalb einer längeren Parkstrecke, dass das halb quere Gehwegparken auf der rechten Straßenseite weiterhin gilt.

Charakteristisch sind die beiden waagerechten Pfeile: Eine Pfeilspitze weist zur Fahrbahn, die andere von ihr fort. Diese Kombination kennzeichnet ein wiederholtes Zeichen innerhalb des Parkbereichs. Im Gegensatz zu den Varianten 315-76 und 315-77 markiert das Schild daher weder ausschließlich den Anfang noch allein das Ende der Parkerlaubnis.

Das Pkw-Piktogramm veranschaulicht die einzuhaltende Aufstellungsart. Fahrzeuge sind im gekennzeichneten Abschnitt halb auf dem Gehweg und quer zur Fahrtrichtung abzustellen. Abweichendes Parken ist nicht von der angezeigten Parkerlaubnis erfasst.

Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t ist das Parken auf Gehwegen auch bei diesem Zeichen unzulässig. Zusätzliche Einschränkungen, beispielsweise zur Nutzungsdauer oder zu bestimmten Fahrzeuggruppen, können durch ergänzende Beschilderung angeordnet werden.

Das Richtzeichen wird in 630 × 420 mm und 900 × 600 mm angeboten. Der Aluminium-Schildkörper ist als Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant oder Alform erhältlich. Je nach Ausschreibung kann die Oberfläche mit RA1-, RA2- oder RA3-Folie ausgestattet werden. Lochplan und Schutzfolie vervollständigen die konfigurierbare Produktauswahl.

 

Produktmerkmale

  • Mittlere Ausführung des Zeichens 315-78
  • Zwei entgegengesetzte Richtungspfeile
  • Wiederholung innerhalb der Parkstrecke
  • Halb quer auf dem rechten Gehweg
  • Abmessungen: 630 × 420 oder 900 × 600 mm
  • Aluminium als Flach-, Alkant- oder Alform-Schild
  • Folienvarianten RA1, RA2 und RA3
  • Lochbild und Schutzfolie wählbar