Verkehrszeichen Nr. 315-77 Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung rechts Ende

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315-77

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  • Ende der Gehwegparkstrecke

  • Rechte Straßenseite

  • Aufstellung halb quer

  • Maße 630 × 420 oder 900 × 600 mm

  • Folienklassen RA1, RA2 und RA3

Verkehrszeichen 315-77 ''Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung rechts Ende''

Das Verkehrszeichen 315-77 setzt einen klar erkennbaren Endpunkt für das halb quere Gehwegparken auf der rechten Straßenseite.

Neben dem weißen P zeigt das Schild einen Pkw in der vorgeschriebenen Parkposition. Das Fahrzeug steht dabei nur teilweise auf dem Gehweg und halb quer zur Fahrtrichtung. Diese bildliche Darstellung legt fest, in welcher Weise bis zum Ende des gekennzeichneten Bereichs geparkt werden darf.

Der waagerechte weiße Pfeil weist von der Fahrbahn weg. Nach der StVO kennzeichnet diese Pfeilrichtung das Ende des erlaubten Gehwegparkens. Das Zeichen bildet damit die passende Abschlussvariante zum Anfangszeichen 315-76.

Auch innerhalb der ausgewiesenen Strecke bleiben die rechtlichen Grenzen maßgeblich: Mit Fahrzeugen über 2,8 t zulässiger Gesamtmasse darf nicht auf Gehwegen geparkt werden. Ebenso sind die dargestellte Aufstellungsart und mögliche Beschränkungen durch Zusatzzeichen zu beachten.

Das Aluminiumschild ist in 630 × 420 mm oder 900 × 600 mm erhältlich. Für den Schildkörper werden Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform angeboten. Hinzu kommen die Folienoptionen RA1, RA2 und RA3 sowie konfigurierbare Varianten für Lochplan und Schutzfolie.

 

Produktmerkmale

  • Endzeichen der Variante 315-77
  • Halb quer angeordnetes Gehwegparken
  • Für die rechte Straßenseite
  • Wegweisender Pfeil von der Fahrbahn fort
  • Aluminiumformate: 630 × 420 und 900 × 600 mm
  • Flach 2/3 mm, Alkant oder Alform
  • Reflexionsfolie in RA1, RA2 oder RA3
  • Bohrplan und Schutzfolie nach Auswahl