Das Zusatzzeichen 1049-13 beschränkt die Aussage des zugehörigen Hauptverkehrszeichens auf schwere Kraftfahrzeuge, Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger. Die drei übereinander angeordneten Sinnbilder ermöglichen eine schnelle Zuordnung, ohne dass eine längere Textangabe erfasst werden muss.
Amtlich umfasst das Zeichen die Fahrzeuggruppen gemäß Zeichen 1010-51, 1010-57 und 1010-59. Dazu zählen Kraftfahrzeuge über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen – ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse –, außerdem Kraftomnibusse sowie Pkw mit Anhänger. Welche konkrete Vorschrift für diese Fahrzeuge gilt, ergibt sich erst aus dem gemeinsam angeordneten Hauptverkehrszeichen.
Das quadratische Schild wird aus Aluminium gefertigt und kann in den Größen 420 × 420, 600 × 600 oder 750 × 750 mm bestellt werden. Für unterschiedliche Sichtweiten und Beleuchtungsverhältnisse stehen die Reflexionsfolien RA1, RA2 und RA3 bereit. Bauform, Befestigungsbohrungen und Schutzfolie lassen sich entsprechend der geplanten Montage konfigurieren.