Verkehrszeichen Nr. 1010-59 Personenkraftwagen mit Anhänger

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1010-59

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  • Kennzeichnung von Pkw-Anhänger-Gespannen

  • Präzises Fahrzeugkombinations-Sinnbild

  • Ohne eigenständige Freigabe

  • Drei Größen erhältlich

Verkehrszeichen 1010-59 ''Personenkraftwagen mit Anhänger''

Zusatzzeichen 1010-59 stellt einen Personenkraftwagen mit angekoppeltem Anhänger dar. Dadurch lässt sich diese Fahrzeugkombination eindeutig von einem Pkw ohne Anhänger und von Lastkraftwagen-Gespannen unterscheiden.

Das Schild kann gemeinsam mit einem Hauptverkehrszeichen verwendet werden, um eine Park-, Zufahrts-, Strecken- oder sonstige Verkehrsregelung auf Pkw mit Anhänger zu beziehen. Die konkrete Aussage entsteht aus der behördlich angeordneten Beschilderung; das Piktogramm selbst benennt lediglich die betreffende Fahrzeuggruppe.

Anwendungsbereiche finden sich beispielsweise an Zufahrten zu Campingplätzen, Fährterminals, Boots- und Freizeitarealen oder auf Verkehrsflächen mit besonderen Anforderungen an Fahrzeuggespanne. Je nach Anhängerart können darunter unter anderem Wohn-, Transport- oder Bootsanhänger fallen, sofern das Zugfahrzeug als Personenkraftwagen eingeordnet ist.

Eine Befreiung von einem Verbot ist im Motiv nicht enthalten. Für eine ausdrücklich freigestellte Durchfahrt von Pkw-Anhänger-Kombinationen ist Zeichen 1024-11 „Personenkraftwagen mit Anhänger frei“ vorgesehen.

Das Aluminiumzeichen steht in 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm zur Verfügung. Reflexionsfolie, Bauweise, Lochplan und Schutzbeschichtung können auf die vorgesehene Montage abgestimmt werden.

 

Produktmerkmale

  • Fahrzeuggruppe Pkw mit Anhänger
  • Eindeutige Gespanndarstellung
  • Keine integrierte Frei-Angabe
  • Formate 231 × 420, 330 × 600 und 412 × 750 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform mit 2 oder 3 mm
  • Wahlweise Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie konfigurierbar