Verkehrszeichen Nr. 1010-51 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Verkehrszeichen 1010-51 ''Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer
Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse''
Zusatzzeichen ergänzen die Informationen von Verkehrszeichen und werden direkt unter diesen angebracht. Das entsprechende Verkehrszeichen gilt spezifisch für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich Zugmaschine und Anhänger. Gilt nicht für PKW und Kraftomnibusse.