Verkehrszeichen Nr. 1010-51 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Verkehrszeichen 1010-51 ''Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse''
Das Zusatzzeichen 1010-51 ordnet die Aussage des zugehörigen Hauptverkehrszeichens Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen zu. Einbezogen sind ihre Anhänger und Zugmaschinen; Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausdrücklich ausgenommen.
Damit lassen sich Verkehrsregelungen gezielt auf den schweren Nutzfahrzeugverkehr beziehen. Abhängig vom Hauptzeichen kann das Sinnbild beispielsweise ein Verbot, eine Beschränkung oder eine andere Anordnung für die dargestellte Fahrzeuggruppe konkretisieren. Die genaue Wirkung ergibt sich deshalb stets aus der vollständigen Zeichenkombination.
Anders als Zeichen 1024-12 enthält dieses Schild keinen Schriftzug „frei“ und gewährt somit keine Ausnahme. Es benennt vielmehr die Fahrzeuge, für welche die darüber angeordnete Regelung maßgeblich ist. Diese Abgrenzung verhindert eine gegenteilige Interpretation bei der Planung kommunaler Beschilderungen.
Das Aluminiumzeichen wird in 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm angeboten. Je nach Standort können Folienklasse, Schildkonstruktion, Lochplan und Schutzfolie passend zur vorgesehenen Montage gewählt werden.