Verkehrszeichen Nr. 1024-12 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei
Verkehrszeichen 1024-12 ''Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer
Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse frei''
Zusatzzeichen ergänzen die Informationen von Verkehrszeichen und werden direkt unter diesen angebracht. Das entsprechende Verkehrszeichen gibt an, dass für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer
Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse mit Anhänger kein Verkehrsverbot gilt.