Verkehrszeichen Nr. 1024-12 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei
Verkehrszeichen 1024-12 ''Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei''
Das Zusatzzeichen 1024-12 nimmt Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen von der Regelung des darüber montierten Hauptverkehrszeichens aus. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse gehören ausdrücklich nicht zu dieser Fahrzeuggruppe.
Das schwarzeLkw-Sinnbildvermittelt die Freigabe kompakt und ohne umfangreiche Textangabe. Die Zeichenkombination kann eingesetzt werden, wenn schwerere Nutzfahrzeuge eine beschränkte Strecke, Zufahrt oder Verkehrsfläche weiterhin befahren dürfen. Für leichtere Kraftfahrzeuge entsteht daraus keine entsprechende Ausnahme.
Mögliche Einsatzbereiche sind Gewerbegebiete, Logistikzufahrten, Betriebsgelände und festgelegte Routen des Schwerverkehrs. Das Zusatzzeichen hebt ausschließlich die konkrete Regelung des Hauptzeichens für die bezeichnete Fahrzeuggruppe auf. Andere Vorschriften, etwa zu Gewicht, Abmessungen oder streckenbezogenen Beschränkungen, bleiben unberührt.
Das Aluminiumschild ist in 315 × 420 mm, 450 × 600 mm und 562 × 750 mm verfügbar. Zur Auswahl stehen die Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3, verschiedene Schildbauarten sowie konfigurierbare Lochpläne und Schutzfolien.