Verkehrszeichen Nr. 1048-14 Nur Sattelkraftfahrzeuge
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Für Sattelkraftfahrzeuge
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Aluminium
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Drei Größen
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RA1, RA2 oder RA3
Für Sattelkraftfahrzeuge
Aluminium
Drei Größen
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 1048-14 „Nur Sattelkraftfahrzeuge“ legt fest, dass die Anordnung des darüber montierten Hauptverkehrszeichens ausschließlich für Sattelkraftfahrzeuge gilt. Durch das schwarze Fahrzeugsymbol ist der angesprochene Verkehrsteilnehmer schnell und eindeutig erkennbar. Als Zusatzzeichen wird VZ 1048-14 unmittelbar mit einem Hauptverkehrszeichen eingesetzt und besitzt keine eigenständige Aussage.
Eine mögliche Kombination ist das Verkehrszeichen 274 – Zulässige Höchstgeschwindigkeit, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung gezielt für Sattelkraftfahrzeuge angeordnet werden soll. Zusammen mit dem Verkehrszeichen 277 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t kann der betroffene Fahrzeugkreis näher bestimmt werden. Auch in Verbindung mit einer Parkplatzbeschilderung lässt sich kenntlich machen, dass die ausgewiesene Stellfläche ausschließlich für Sattelkraftfahrzeuge vorgesehen ist. Die konkrete Zeichenkombination wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
Gefertigt wird das Zusatzzeichen aus Aluminium. Zur Auswahl stehen die Größen 231 × 420, 330 × 600 und 412 × 750 mm sowie die Bauarten Flachform 2 mm/3 mm, Alkant und Alform. Mit den Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3 kann das Schild entsprechend den Anforderungen am vorgesehenen Aufstellort konfiguriert werden. Lochplan und Schutzfolie sind ebenfalls wählbar.