Verkehrszeichen Nr. 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

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  • Verkehrszeichen 277 nach StVO

  • Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

  • Für Straßen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial

  • Robustes Aluminium-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen Nr. 277 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Wenn die Straßenverhältnisse ein gefahrloses Überholen erschweren, sorgt das Verkehrszeichen Nr. 277 für klare Regeln. Es untersagt Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen das Überholen anderer Kraftfahrzeuge und trägt dazu bei, riskante Fahrmanöver auf besonders anspruchsvollen Strecken zu vermeiden.

Seinen Einsatz findet das Vorschriftzeichen häufig auf Landstraßen mit geringem Fahrbahnquerschnitt, in langgezogenen Steigungs- und Gefällestrecken, vor unübersichtlichen Kurven sowie innerhalb von Baustellen. Gerade dort verbessert das Überholverbot den Verkehrsfluss, reduziert Stau durch blockierende Überholvorgänge und erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Für den langfristigen Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum wird das Schild aus hochwertigem Aluminium gefertigt. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant verfügbar und kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Optional stehen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- und Anti-Tau-Schutzfolien zur Verfügung, um die Oberfläche dauerhaft vor Witterung und Verschmutzung zu schützen.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 277 gemäß StVO
  • Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
  • Geeignet für Landstraßen, Steigungen, Gefällestrecken und Baustellen
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Wetterfestes und langlebiges Aluminium