Verkehrszeichen Nr. 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

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  • Überholverbot für schwere Kraftfahrzeuge

  • Vorschriftzeichen nach StVO

  • Gute Sichtbarkeit

  • Für dauerhafte Verkehrsregelung

Verkehrszeichen Nr. 277 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Das Verkehrszeichen Nr. 277 ist ein Vorschriftzeichen gemäß StVO und ordnet ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t an. Es dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und verhindert riskante Überholmanöver durch schwere Fahrzeuge.

Das Überholverbot kommt vor allem auf engen Fahrbahnen, Steigungsstrecken, Gefällstrecken, in Baustellenbereichen sowie auf unübersichtlichen Straßenabschnitten zum Einsatz. Es sorgt für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und reduziert die Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer.

Gefertigt aus Aluminium und ausgestattet mit retroreflektierender Folie (RA1, RA2 oder RA3) gewährleistet das Verkehrszeichen eine gute Erkennbarkeit bei Tag und Nacht sowie bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen. Die Ausführung erfolgt StVO-konform und entspricht der DIN EN 12899-1.

Das Verkehrszeichen Nr. 277 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t eignet sich für Kommunen, Straßenverkehrsbehörden, Bauunternehmen, Industriebetriebe und Verkehrssicherungsunternehmen, die Überholverbote rechtssicher und dauerhaft kennzeichnen möchten.

 
Produktmerkmale

  • Material: Aluminium, witterungsbeständig
  • Folien: Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Zeichenart: Vorschriftzeichen nach StVO
  • Normen: DIN EN 12899-1
  • Montage: Normgerechter Lochplan wählbar