Verkehrszeichen Nr. 1031-52 Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - grüne Plakette
-
Freistellung nur mit grüner Plakette
-
Für gekennzeichnete Umweltzonen
-
Ergänzung zu Zeichen 270.1
-
Zwei Schildgrößen verfügbar
Freistellung nur mit grüner Plakette
Für gekennzeichnete Umweltzonen
Ergänzung zu Zeichen 270.1
Zwei Schildgrößen verfügbar
Zusatzzeichen 1031-52 kennzeichnet die Freistellung von einem Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit grüner Umweltplakette. Fahrzeuge ohne die dargestellte Plakette dürfen den entsprechend beschilderten Bereich nur befahren, wenn eine andere gesetzliche oder behördlich angeordnete Ausnahme greift.
Das Schild wird zusammen mit Zeichen 270.1 „Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen“ eingesetzt. Die grüne Plakette steht für die Schadstoffgruppe 4 und muss mit dem Fahrzeugkennzeichen versehen sowie deutlich sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht sein.
Anders als Zeichen 1031-50 und 1031-51 zeigt diese Ausführung ausschließlich die grüne Plakette. Rote oder gelbe Plaketten werden durch Zeichen 1031-52 nicht vom Verkehrsverbot ausgenommen. Der bisherige Produkttext, nach dem auch Fahrzeuge mit gelber oder roter Plakette freigestellt seien, ist daher sachlich zu korrigieren.
Für die dauerhafte Umweltzonenbeschilderung wird das Zusatzzeichen auf einem robusten Aluminiumträger gefertigt. Zwei Abmessungen, drei Reflexionsklassen sowie mehrere Schildbauarten ermöglichen eine auf den Standort abgestimmte Ausführung.