Verkehrszeichen 1031-50 ''Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - rote, gelbe und grüne Plakette''
Zusatzzeichen 1031-50 konkretisiert ein Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG. Es zeigt an, dass Kraftfahrzeuge mit roter, gelber oder grünerUmweltplakette den gekennzeichneten Bereich befahren dürfen. Die drei abgebildeten Farben stehen für die Schadstoffgruppen 2, 3 und 4.
Angeordnet wird das Schild zusammen mit dem Hauptzeichen für den Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen. Die farbige Darstellung ermöglicht eine unmittelbare Prüfung, welche Plakettenklassen von der Beschränkung ausgenommen sind.
Fahrzeuge ohne eine der dargestellten Plaketten erhalten durch dieses Zusatzzeichen keine Freigabe. Andere gesetzliche oder behördlich genehmigte Ausnahmen bleiben davon unberührt. Das Schild eignet sich daher für Kommunen, die den zulässigen Fahrzeugkreis einer Umweltzone klar und ohne zusätzliche Textangaben ausweisen müssen.
Zur Wahl stehen 450 × 600 mm und 562 × 750 mm. Das Verkehrszeichen wird auf Aluminium gefertigt und kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexionsfolie, verschiedenen Schildkonstruktionen, einem passenden Lochplan und optionaler Schutzfolie bestellt werden.
Produktmerkmale
Freistellung der Schadstoffgruppen 2 bis 4
Abbildung von roter, gelber und grüner Plakette
Keine Freigabe für Fahrzeuge ohne dargestellte Plakette