Verkehrszeichen 1031-51 ''Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - gelbe und grüne Plakette''
Mit dem Zusatzzeichen 1031-51 dürfen Kraftfahrzeuge mit gelber oder grüner Umweltplakette eine entsprechend gekennzeichnete Verkehrsverbotszone befahren. Zugelassen werden damit die Schadstoffgruppen 3 und 4; Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 mit roter Plakette fallen nicht unter diese Ausnahme.
Das Schild ergänzt das Verkehrszeichen für den Beginn einer Umweltzone und legt den dort zulässigen Fahrzeugkreis bildlich fest. Die zwei farbigen Plaketten lassen sich bereits beim Heranfahren erfassen und vermeiden eine missverständliche allgemeine Freigabe.
Gegenüber Zeichen 1031-50 bildet diese Variante eine strengere Stufe, weil die rote Umweltplakette fehlt. Gleichzeitig ist sie weiter gefasst als die ausschließlich auf grüne Plaketten begrenzte Ausführung 1031-52. Kommunen können damit die Zugangsvoraussetzungen einer Verkehrsverbotszone nach § 40 Absatz 1 BImSchG differenziert darstellen.
Der Schildträger aus Aluminium ist in 450 × 600 mm sowie 562 × 750 mm verfügbar. Abhängig von Aufstellort und Sichtbedingungen stehen die Folienklassen RA1, RA2 und RA3, mehrere Bauformen sowie wählbare Lochpläne und Schutzfolien bereit.