Verkehrszeichen 421-40 ''Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - doppelseitig''
Das Verkehrszeichen 421-40 stellt die vorgesehene Streckenführung für bestimmte schwere Kraftfahrzeuge aus zwei entgegengesetzten Blickrichtungen dar.
Auf beiden Seiten des gelben Pfeilwegweisers befindet sich ein schwarzes Lkw-Sinnbild. Es bezeichnet Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger sowie Zugmaschinen. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse fallen nicht unter dieses Symbol. Somit lässt sich der angesprochene Schwerverkehr eindeutig vom übrigen Verkehrsaufkommen unterscheiden.
Die doppelseitige Konstruktion ist für Aufstellorte geeignet, an denen Richtungshinweise von zwei Anfahrtsseiten benötigt werden. Jede Schildseite vermittelt über ihre Pfeilspitze den jeweils vorgesehenen weiteren Fahrweg. Welche Richtung für die betreffende Ansicht gilt, wird bei Montage und Ausrichtung gemäß der verkehrsbehördlichen Planung festgelegt.
Der Pfeilwegweiser besteht aus Aluminium und besitzt die Abmessung 350 × 1.250 mm. Als Flachschild ist er in 2 oder 3 mm Materialstärke erhältlich. Für die retroreflektierende Ausstattung stehen die Folienklassen RA1 und RA2 zur Verfügung; Lochplan und Schutzfolie können zusätzlich ausgewählt werden.
Wer nur eine Fahrtrichtung ausweisen möchte, kann auf die einseitigen Varianten 421-10linksweisend oder 421-20 rechtsweisend zurückgreifen. So lässt sich die Ausführung passend zur örtlichen Verkehrsführung bestimmen.