Verkehrszeichen 421-20 ''Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - rechtsweisend''
Das Verkehrszeichen 421-20 erleichtert die gezielte Schwerverkehrslenkung, indem es den ausgewiesenen Streckenverlauf für die dargestellte Fahrzeugart nach rechts anzeigt.
Seine lang gezogene Pfeilkontur verbindet eine eindeutige Richtung mit dem schwarzen Lkw-Sinnbild. Dieses Symbol steht nach StVO für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie für Zugmaschinen. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind davon ausgenommen.
Als rechtsweisender Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten lässt sich Zeichen 421-20 beispielsweise an Knotenpunkten, Zufahrten oder innerhalb festgelegter Routen für den Schwerverkehr einsetzen. Es gilt ausschließlich für die symbolisch bezeichnete Fahrzeuggruppe. Wo der Wegweiser aufgestellt wird, bestimmt die zuständige Behörde im Rahmen der vorgesehenen Verkehrsführung.
Das Schildformat beträgt 350 × 1.250 mm. Der Aluminiumkörper ist als Flachausführung in 2 oder 3 mm sowie in der profilierten Bauart Alform verfügbar. Mit den Reflexionsfolien RA1 oder RA2 kann die Oberflächenausstattung auf die Bestellvorgaben abgestimmt werden. Lochplan und Schutzfolie sind ebenfalls auswählbar.
Für eine Wegweisung derselben Fahrzeugart nach links ist das spiegelbildliche Verkehrszeichen 421-10 vorgesehen.