Verkehrszeichen Nr. 421-21 Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - rechtsweisend
Wenn kennzeichnungspflichtiger Gefahrgutverkehr nach rechts geführt werden soll, vermittelt das Verkehrszeichen 421-21 den vorgesehenen Richtungsverlauf auf einen Blick.
Die lang gestreckte, gelbe Pfeilform weist nach rechts. Im Inneren des Schildes kennzeichnet das Sinnbild mit orangefarbener Tafel, dass sich die Wegweisung ausschließlich an kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern richtet. Der übrige Fahrzeugverkehr wird von dieser speziellen Richtungsaussage nicht erfasst.
Als Richtzeichen für bestimmte Verkehrsarten kann Zeichen 421-21 in eine behördlich geplante Gefahrgutroute eingebunden werden. Es unterstützt beispielsweise die Lenkung der betreffenden Fahrzeuge an Abzweigungen und Zufahrten. Maßgeblich für Aufstellung und Streckenführung bleibt die jeweilige verkehrsbehördliche Anordnung. Für eine Wegweisung in die Gegenrichtung steht daslinksweisende Verkehrszeichen 421-11 zur Verfügung.
Der Pfeilwegweiser wird im Format 350 × 1.250 mm gefertigt. Beim Schildtyp besteht die Wahl zwischen Flach 2 mm, Flach 3 mm und Alform. Als Werkstoff kommt Aluminium zum Einsatz.
Die sichtbare Oberfläche ist wahlweise mit einer RA1- oder RA2-Reflexionsfolie erhältlich. Ergänzend können Beschaffungsstellen den Lochplan sowie eine Schutzfolie passend zur vorgesehenen Befestigung und Ausstattung auswählen.
Produktmerkmale
Rechtsweisendes Richtzeichen 421-21
Spezifisch für kennzeichnungspflichtigen Gefahrgutverkehr