Verkehrszeichen 421-11 ''Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - linksweisend''
Mit dem Verkehrszeichen 421-11 wird der kennzeichnungspflichtige Gefahrgutverkehr eindeutig nach links auf die vorgesehene Route geleitet.
Der Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten richtet sich gezielt an Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern und entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Das Gefahrgut-Sinnbild mit orangefarbener Warntafel grenzt den angesprochenen Verkehrskreis klar von anderen Fahrzeugarten ab. Die nach links zeigende Pfeilspitze gibt dabei die Richtung des ausgewiesenen Streckenverlaufs an.
Das Richtzeichen 421-11 unterstützt Behörden und Straßenbaulastträger bei der gezielten Führung kennzeichnungspflichtiger Gefahrgutfahrzeuge. Andere Verkehrsteilnehmer werden durch das abgebildete Sinnbild nicht angesprochen. Wo und in welchem Zusammenhang der Wegweiser aufgestellt wird, richtet sich nach der jeweiligen verkehrsbehördlichen Anordnung. Bei Wegweisung in die Gegenrichtung steht das rechtsweisende Verkehrszeichen 421-21 zur Verfügung.
Mit 350 × 1.250 mm besitzt das Schild ein lang gestrecktes Format, das die Richtungsaussage und das Gefahrgutsymbol übersichtlich miteinander verbindet. Als Trägermaterial dient Aluminium. Die Bauform kann als flaches Schild mit 2 oder 3 mm Materialstärke oder als profilierte Alform-Variante gewählt werden.
Für die retroreflektierende Ausstattung sind die Folientypen RA1 und RA2 verfügbar. Darüber hinaus lassen sich Lochplan und Schutzfolie entsprechend den technischen Anforderungen des vorgesehenen Standorts festlegen.
Produktmerkmale
Kennziffer 421-11
Linksgerichteter Pfeilwegweiser
Sinnbild für kennzeichnungspflichtige Gefahrgutfahrzeuge