Das Verkehrszeichen 350-20 „Fußgängerüberweg – Aufstellung links“ wird auf der linken Straßenseite eines Fußgängerüberwegs aufgestellt und ergänzt die Beschilderung der Querungsstelle. Gemeinsam mit der rechtsseitigen Ausführung sorgt es für eine frühzeitige und gut sichtbare Kennzeichnung des Zebrastreifens aus beiden Fahrtrichtungen.
Typische Einsatzorte sind innerörtliche Straßen, Schulwege, Kindergärten, Bushaltestellen, Senioreneinrichtungen sowie stark frequentierte Querungsbereiche. Dank hochwertiger Reflexionsfolien bleibt das Verkehrszeichen auch bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen gut erkennbar.
Das Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauarten, Reflexionsklassen, Lochbildern und optional mit Schutzfolie erhältlich. Die Fertigung erfolgt nach DIN EN 12899-1 und erfüllt die Anforderungen der StVO.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 350-20 nach StVO
Ausführung Fußgängerüberweg – Aufstellung links
Ergänzt die linksseitige Kennzeichnung eines Zebrastreifens