Verkehrszeichen Nr. 350-20 Fußgängerüberweg - Aufstellung links

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350-20

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  • Kennzeichnung eines Fußgängerüberwegs

  • Verbessert die Erkennbarkeit von Querungsstellen

  • Nach StVO und DIN EN 12899-1 gefertigt

  • Erhältlich mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie

  • Für den dauerhaften Einsatz im Straßenverkehr

Verkehrszeichen 350-20 ''Fußgängerüberweg - Aufstellung links''

Das Verkehrszeichen 350-20 „Fußgängerüberweg – Aufstellung links“ wird auf der linken Straßenseite eines Fußgängerüberwegs aufgestellt und ergänzt die Beschilderung der Querungsstelle. Gemeinsam mit der rechtsseitigen Ausführung sorgt es für eine frühzeitige und gut sichtbare Kennzeichnung des Zebrastreifens aus beiden Fahrtrichtungen.

Typische Einsatzorte sind innerörtliche Straßen, Schulwege, Kindergärten, Bushaltestellen, Senioreneinrichtungen sowie stark frequentierte Querungsbereiche. Dank hochwertiger Reflexionsfolien bleibt das Verkehrszeichen auch bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen gut erkennbar.

Für eine normgerechte Montage stehen passende Rohrständer für Verkehrszeichen, Rohrständer als Fahnenausführung sowie Rohrumrandungen für quadratische Verkehrszeichen zur Verfügung. Zur zusätzlichen Hervorhebung des Überwegs wird das Verkehrszeichen außerdem häufig mit einem Fußgängerüberweg-Transparent (FGÜ) kombiniert. Dadurch lässt sich die Aufmerksamkeit des Fahrzeugverkehrs insbesondere an sensiblen Querungsstellen weiter erhöhen.

Das Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauarten, Reflexionsklassen, Lochbildern und optional mit Schutzfolie erhältlich. Die Fertigung erfolgt nach DIN EN 12899-1 und erfüllt die Anforderungen der StVO.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 350-20 nach StVO
  • Ausführung Fußgängerüberweg – Aufstellung links
  • Ergänzt die linksseitige Kennzeichnung eines Zebrastreifens
  • Geeignet für innerörtliche Querungsstellen
  • Nach DIN EN 12899-1 gefertigt
  • Lieferbar als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit IVZ-Lochbild und Schutzfolie