Das Verkehrszeichen 350-10 „Fußgängerüberweg – Aufstellung rechts“ kennzeichnet einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und weist den Fahrzeugverkehr frühzeitig auf eine bevorrechtigte Querungsstelle für Fußgänger hin. Die rechte Aufstellung sorgt dafür, dass das Verkehrszeichen aus der jeweiligen Fahrtrichtung gut wahrgenommen wird und den Annäherungsbereich an den Überweg eindeutig markiert.
Seinen Einsatz findet das Richtzeichen unter anderem vor Schulen, Kindergärten, Haltestellen, in Wohngebieten sowie an stark frequentierten Querungsstellen. Durch die Kombination mit hochwertigen Reflexionsfolien bleibt das Schild auch bei Dunkelheit und schlechten Witterungsverhältnissen gut erkennbar.
Das Verkehrszeichen wird nach DIN EN 12899-1 gefertigt und ist in verschiedenen Größen, Bauarten, Reflexionsklassen, Lochbildern sowie optional mit Schutzfolie erhältlich.