Verkehrszeichen Nr. 350-10 Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts

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350-10

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  • Kennzeichnet einen Fußgängerüberweg

  • Erhöht die Sichtbarkeit von Fußgängerquerungen

  • Nach StVO und DIN EN 12899-1 gefertigt

  • Erhältlich mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie

  • In verschiedenen Bauarten und Größen verfügbar

Verkehrszeichen 350-10 ''Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts''

Das Verkehrszeichen 350-10 „Fußgängerüberweg – Aufstellung rechts“ kennzeichnet einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und weist den Fahrzeugverkehr frühzeitig auf eine bevorrechtigte Querungsstelle für Fußgänger hin. Die rechte Aufstellung sorgt dafür, dass das Verkehrszeichen aus der jeweiligen Fahrtrichtung gut wahrgenommen wird und den Annäherungsbereich an den Überweg eindeutig markiert.

Seinen Einsatz findet das Richtzeichen unter anderem vor Schulen, Kindergärten, Haltestellen, in Wohngebieten sowie an stark frequentierten Querungsstellen. Durch die Kombination mit hochwertigen Reflexionsfolien bleibt das Schild auch bei Dunkelheit und schlechten Witterungsverhältnissen gut erkennbar.

Für die Montage stehen passende Rohrständer für Verkehrszeichen, Rohrständer als Fahnenausführung sowie Rohrumrandungen für quadratische Verkehrszeichen zur Verfügung. In der Praxis wird das Verkehrszeichen 350-10 zudem häufig gemeinsam mit einem Fußgängerüberweg-Transparent (FGÜ) eingesetzt, um die Aufmerksamkeit des Fahrzeugverkehrs zusätzlich zu erhöhen und die Querungsstelle noch deutlicher hervorzuheben.

Das Verkehrszeichen wird nach DIN EN 12899-1 gefertigt und ist in verschiedenen Größen, Bauarten, Reflexionsklassen, Lochbildern sowie optional mit Schutzfolie erhältlich.


Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 350-10 nach StVO
  • Kennzeichnung eines Fußgängerüberwegs
  • Ausführung für Aufstellung rechts
  • Geeignet für innerörtliche Querungsstellen
  • Nach DIN EN 12899-1 gefertigt
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3