Verkehrszeichen Nr. 331.2 Ende der Kraftfahrstraße
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Kennzeichnet das Kraftfahrstraßenende
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Gegenzeichen zu VZ 331.1
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Zwei quadratische Größen
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Vier Aluminium-Bauarten
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Reflexionsfolie RA1–RA3
Kennzeichnet das Kraftfahrstraßenende
Gegenzeichen zu VZ 331.1
Zwei quadratische Größen
Vier Aluminium-Bauarten
Reflexionsfolie RA1–RA3
Das Verkehrszeichen 331.2 zeigt den Übergang aus einer Kraftfahrstraße in einen nachfolgenden Straßenabschnitt eindeutig an.
Der rote Diagonalbalken über dem weißen Kraftfahrzeugsymbol kennzeichnet das Ende des besonderen Geltungsbereichs. Ab diesem Punkt gelten die spezifischen Vorschriften für Kraftfahrstraßen nicht mehr. Welche Regeln anschließend maßgeblich sind, richtet sich nach der folgenden Straße sowie nach weiteren Verkehrszeichen.
Eine konkrete Höchstgeschwindigkeit ordnet VZ 331.2 allein nicht an. Nach dem Ende der Kraftfahrstraße sind daher die allgemeinen Geschwindigkeitsvorschriften und mögliche nachfolgende Beschränkungen zu beachten.
Das Schild bildet die Abschlussvariante zum Verkehrszeichen 331.1 „Kraftfahrstraße“, das den Beginn des entsprechenden Straßenabschnitts kennzeichnet. Dadurch lassen sich Anfang und Ende der besonderen Verkehrsregelung eindeutig voneinander abgrenzen.
Das Aluminiumschild ist in 600 × 600 mm und 840 × 840 mm erhältlich. Beim Schildkörper kann zwischen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform gewählt werden. Die Sichtfläche ist mit Reflexionsfolie der Klasse RA1, RA2 oder RA3 verfügbar. Lochplan und Schutzfolie lassen sich zusätzlich konfigurieren.