Verkehrszeichen Nr. 331.1 Kraftfahrstraße
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Beginn einer Kraftfahrstraße
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Nur für geeignete Kraftfahrzeuge
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Zwei quadratische Formate
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Vier Schildkonstruktionen
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Reflexionsfolie RA1–RA3
Beginn einer Kraftfahrstraße
Nur für geeignete Kraftfahrzeuge
Zwei quadratische Formate
Vier Schildkonstruktionen
Reflexionsfolie RA1–RA3
Das Verkehrszeichen 331.1 kennzeichnet den Beginn einer Kraftfahrstraße und macht deutlich, dass ab diesem Punkt besondere Zugangs- und Verkehrsregeln gelten.
Die Straße darf nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Wird ein Anhänger mitgeführt, muss diese Voraussetzung auch beim Anhänger erfüllt sein. Die Angabe bedeutet jedoch nicht, dass auf der Kraftfahrstraße ständig mindestens 60 km/h gefahren werden müssen.
Für Fahrzeug und Ladung gelten außerdem bestimmte Abmessungsgrenzen: Zusammen dürfen sie grundsätzlich nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein; für Kühlfahrzeuge gilt eine maximale Breite von 2,60 m.
Die Zufahrt zu einer Kraftfahrstraße erfolgt an Kreuzungen oder Einmündungen. Zu Fuß Gehende dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder anderen dafür vorgesehenen Stellen überqueren; im Übrigen ist das Betreten untersagt. An Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer auf die Kraftfahrstraße gelangen können, kann eine Wiederholung des Zeichens erforderlich sein.
Das Ende des besonderen Straßenabschnitts wird durch das passende Verkehrszeichen 331.2 „Ende der Kraftfahrstraße“ angezeigt. Das Aluminiumschild 331.1 ist in 600 × 600 mm und 840 × 840 mm erhältlich. Zur Wahl stehen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform sowie die Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3. Lochplan und Schutzfolie können ebenfalls festgelegt werden.