Verkehrszeichen Nr. 325.1-40 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs - doppelseitig (Rückseite Z 325.2)
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Vorderseite: Beginn der Zone
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Rückseite: Ende der Zone
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Zwei Funktionen in einem Schild
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Aluminium-Flachform
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RA1, RA2 oder RA3
Vorderseite: Beginn der Zone
Rückseite: Ende der Zone
Zwei Funktionen in einem Schild
Aluminium-Flachform
RA1, RA2 oder RA3
Das doppelseitige Verkehrszeichen 325.1-40 kennzeichnet Einfahrt und Ausfahrt eines verkehrsberuhigten Bereichs mit einem einzigen Schildkörper.
Auf der Vorderseite zeigt Zeichen 325.1 den Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs an. Ab diesem Punkt gilt für den Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit. Zu Fuß Gehende dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrverkehr darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern und muss nötigenfalls warten.
Das Parken ist innerhalb des Bereichs grundsätzlich nur auf dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Ausgenommen sind das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Gleichzeitig darf der Fußgängerverkehr den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
Die Rückseite trägt Zeichen 325.2 mit rotem Diagonalbalken und markiert für den entgegenkommenden Verkehr das Ende der Zone. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist § 10 StVO zu beachten. Die Kombination eignet sich daher für Ein- und Ausfahrten, an denen Anfang und Ende in entgegengesetzte Blickrichtungen angezeigt werden müssen.
Gefertigt wird das Aluminiumschild in 420 × 630 mm oder 600 × 900 mm. Als Flachausführung stehen 2 und 3 mm Materialstärke zur Wahl. Die Vorder- und Rückseite können mit Reflexionsfolie in RA1, RA2 oder RA3 ausgestattet werden. Lochplan und Schutzfolie sind zusätzlich konfigurierbar.