Verkehrszeichen Nr. 325.1 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
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325.1
An diesem Punkt beginnt eine verkehrsberuhigte Zone, in der für den Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit gilt. Das Parken ist ausschließlich in den gekennzeichneten Flächen gestattet, mit Ausnahme des Ein- und Aussteigens sowie des Be- und Entladens. Dabei ist darauf zu achten, dass Fußgänger weder gefährdet noch behindert werden. Kinder dürfen in dieser Zone überall spielen.