Verkehrszeichen Nr. 325.1 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
-
Kennzeichnung von Spiel- und Wohnstraßen
-
Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben
-
In verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich
-
StVO-konform und langlebig
Kennzeichnung von Spiel- und Wohnstraßen
Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben
In verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich
StVO-konform und langlebig
Das Verkehrszeichen 325.1 – Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs kennzeichnet gemäß StVO den Anfang einer verkehrsberuhigten Zone, umgangssprachlich häufig als „Spielstraße“ bezeichnet. In diesem Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, Kinder dürfen hier spielen. Der Fahrzeugverkehr darf Fußgänger weder gefährden noch behindern.
Das Parken ist ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig, ausgenommen kurzzeitiges Halten zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Das Verkehrszeichen sorgt für eine klare Verkehrsregelung und erhöht die Sicherheit in Wohngebieten und verkehrsberuhigten Zonen.
Das Schild ist in verschiedenen Größen, Materialstärken und Reflexionsklassen erhältlich und kann individuell über den Konfigurator angepasst werden. Größe, Schildtyp, Folientyp, Lochbild sowie optionale Schutzfolien sind frei wählbar und ermöglichen eine normgerechte Anpassung an den jeweiligen Einsatzbereich.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit retroreflektierender Folie (RA1, RA2 oder RA3), entspricht das Verkehrszeichen den Vorgaben der StVO sowie der DIN EN 12899-1 und ist für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet.
Das Verkehrszeichen eignet sich ideal für Kommunen, Straßenverkehrsbehörden, Bauträger und Verkehrssicherungsunternehmen, die Wohngebiete und verkehrsberuhigte Zonen rechtssicher kennzeichnen möchten.