Verkehrszeichen Nr. 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Beginn der Parkraumbewirtschaftungszone
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Flächenweite Parkregelung
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Format 840 × 840 mm
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Vier Aluminium-Bauarten
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Reflexionsfolie RA1–RA3
Beginn der Parkraumbewirtschaftungszone
Flächenweite Parkregelung
Format 840 × 840 mm
Vier Aluminium-Bauarten
Reflexionsfolie RA1–RA3
Das Verkehrszeichen 314.1 bündelt die Parkregelung für ein gesamtes Gebiet und macht wiederholte Einzelbeschilderungen innerhalb der Zone weitgehend entbehrlich.
Ab diesem Zeichen beginnt eine Parkraumbewirtschaftungszone. Innerhalb des gekennzeichneten Bereichs darf nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden, soweit das Halten und Parken nicht bereits gesetzlich oder durch andere Verkehrszeichen verboten ist. Die konkrete Art der Parkbeschränkung wird durch eine ergänzende Beschilderung angegeben.
Zusatzzeichen können weitere Regelungen enthalten. Möglich sind beispielsweise Ausnahmen für Bewohner mit Parkausweis, Vorgaben für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder Beschränkungen zugunsten bestimmter Nutzergruppen. Maßgeblich ist deshalb stets die vollständige Beschilderung an der Einfahrt in die Zone.
Die Regelung gilt grundsätzlich im gesamten ausgewiesenen Gebiet und endet erst mit dem zugehörigen Verkehrszeichen 314.2 „Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone“. Dadurch eignet sich VZ 314.1 besonders für Innenstädte, Wohnquartiere und andere kommunal bewirtschaftete Parkbereiche.
Das Aluminiumschild ist im Format 840 × 840 mm erhältlich. Als Bauarten stehen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform zur Auswahl. Die Sichtfläche kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexionsfolie gefertigt werden. Lochplan und Schutzfolie sind ebenfalls konfigurierbar.