Verkehrszeichen Nr. 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone

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314.2

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  • Beendet die bewirtschaftete Parkzone

  • Richtzeichen 314.2

  • Format 840 × 840 mm

  • Vier Schildbauarten

  • Folienwahl RA1–RA3

Verkehrszeichen 314.2 ''Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone''

Das Verkehrszeichen 314.2 setzt einen klaren Schlusspunkt unter die zonenweit geltenden Vorgaben zu Parkschein oder Parkscheibe.

Die graue Darstellung des Parksymbols und die schwarzen Diagonalstreifen machen die Aufhebungsfunktion sofort erkennbar. Ab dem Standort dieses Schildes gelten die mit Verkehrszeichen 314.1 eingeführten Regeln der Parkraumbewirtschaftungszone nicht mehr.

Das Ende der Zone bedeutet allerdings nicht automatisch, dass anschließend überall kostenlos oder uneingeschränkt geparkt werden darf. Maßgeblich bleiben die allgemeinen gesetzlichen Parkvorschriften sowie alle Verkehrszeichen, Markierungen oder örtlichen Regelungen im folgenden Straßenabschnitt.

VZ 314.2 wird typischerweise an den Ausfahrten eines zusammenhängend bewirtschafteten Gebiets aufgestellt. Kommunen können damit die räumliche Grenze der Parkzone eindeutig anzeigen und Missverständnisse bei Parkschein-, Parkscheiben- oder Bewohnerregelungen vermeiden.

Das Schild besteht aus Aluminium und wird im quadratischen Maß 840 × 840 mm angeboten. Als konstruktive Varianten sind Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform verfügbar. Die Folierung kann in RA1, RA2 oder RA3 ausgeführt werden. Lochplan und Schutzfolie lassen sich zusätzlich nach dem vorgesehenen Standort auswählen.

 

Produktmerkmale

  • Richtzeichen mit Kennziffer 314.2
  • Aufhebung der Parkraumbewirtschaftungszone
  • Graues Parksymbol mit schwarzen Diagonalstreifen
  • Abmessung: 840 × 840 mm
  • Grundmaterial aus Aluminium
  • Flach 2/3 mm, Alkant oder Alform
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Lochplan und Schutzfolie konfigurierbar