Verkehrszeichen Nr. 1060-33 Massenangabe - 2,8 t.“
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Ergänzung zu Zeichen 277
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Gewichtsgrenze ab 2,8 t
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Erfasst Fahrzeugkombinationen
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Drei Abmessungen verfügbar
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Für dauerhafte Außenmontage
Ergänzung zu Zeichen 277
Gewichtsgrenze ab 2,8 t
Erfasst Fahrzeugkombinationen
Drei Abmessungen verfügbar
Für dauerhafte Außenmontage
Soll ein Lkw-Überholverbot bereits Fahrzeuge und Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,8 Tonnen erfassen, schafft das Zusatzzeichen 1060-33 eine klar erkennbare Abgrenzung.
Das Schild kann unmittelbar unter Verkehrszeichen 277 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t montiert werden. In dieser Kombination erweitert es das Überholverbot auf Kraftfahrzeuge einschließlich ihrer Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 2,8 Tonnen überschreitet. Die Gewichtsangabe bezieht sich somit nicht auf das tatsächliche momentane Fahrzeuggewicht. Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination. Die Anordnung ist ausschließlich in Verbindung mit Zeichen 277 vorgesehen.
Als Zusatzzeichen besitzt VZ 1060-33 keine selbstständige Regelungswirkung. Für Straßenverkehrsbehörden und Straßenmeistereien ist deshalb bei Planung und Montage darauf zu achten, dass Haupt- und Zusatzzeichen gemeinsam eindeutig wahrgenommen werden können.
Zur Anpassung an Aufstellort und Sichtweite stehen die Formate 231 × 420, 330 × 600 und 412 × 750 mm bereit. Die Auswahl zwischen RA1, RA2 und RA3 sowie verschiedenen Bauformen ermöglicht eine einsatzbezogene Konfiguration.