Verkehrszeichen 1060-32 ''Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern (im Bereich von LKW-Kontrollen)''
Damit bei Lkw-Kontrollen auch Kraftomnibusse und Pkw-Gespanne eindeutig erfasst werden, erweitert das Zusatzzeichen 1060-32 den Geltungsbereich der übergeordneten Beschilderung. Es wird direkt unter dem Hauptverkehrszeichen angebracht und besitzt allein keine eigenständige Regelungswirkung.
In Verbindung mit Verkehrszeichen 277 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t bezieht sich das Verbot zusätzlich auf Kraftomnibusse sowie Pkw mit Anhänger. Das Zusatzschild ist speziell für Kontrollabschnitte vorgesehen und unterstützt Polizei, Straßenverkehrsbehörden und Straßenmeistereien bei einer unmissverständlichen Verkehrsführung.
Für unterschiedliche Sichtweiten stehen die Formate 420 × 420, 600 × 600 und 750 × 750 mm zur Verfügung. Die wählbaren Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 ermöglichen eine bedarfsgerechte Ausstattung des jeweiligen Einsatzortes.