Verkehrszeichen 1053-57 – Lkw-Parken in Fahrgassen rechts mit Schrägparkständen rechts
Das 2025 bekannt gegebene Zusatzzeichen 1053-57 regelt die Anordnung von Lkw-Parkständen auf Rastanlagen. Die Darstellung zeigt, dass Lkw zunächst die Schrägparkstände auf der rechten Seite nutzen und bei entsprechender Freigabe längs am rechten Rand der Fahrgasse parken können.
Das Verkehrszeichen kommt häufig an Rastanlagen, Lkw-Parkplätze, Industrie- und Gewerbegebiete, Logistikzentren, Betriebshöfe sowie kommunale Sammelparkflächen. Es unterstützt eine klare Verkehrsführung, erhöht die Verkehrssicherhei und verbessert die Flächennutzung.
Die Anordnung ist ausschließlich zusammen mit dem Verkehrszeichen 314 „Parken“ und dem Zusatzzeichen 1010-51 für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen vorgesehen. Das Aluminiumschild ist in verschiedenen Größen, Bauarten und Reflexionsklassen konfigurierbar.