VZ Nr. 1053-57 Lkw-Parken in Fahrgassen rechts mit Schrägparkständen rechts

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1053-57

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  • Zusatzzeichen zur Regelung von Lkw-Parkflächen

  • Parken in Fahrgassen rechts mit Schrägparkständen rechts

  • In mehreren Größen und Ausführungen verfügbar

  • Optional mit Schutzfolien gegen Tau, Graffiti und Aufkleber

  • StVO-konform und langlebig

Verkehrszeichen 1053-57 – Lkw-Parken in Fahrgassen rechts mit Schrägparkständen rechts

Das 2025 bekannt gegebene Zusatzzeichen 1053-57 regelt die Anordnung von Lkw-Parkständen auf Rastanlagen. Die Darstellung zeigt, dass Lkw zunächst die Schrägparkstände auf der rechten Seite nutzen und bei entsprechender Freigabe längs am rechten Rand der Fahrgasse parken können.

Das Verkehrszeichen kommt häufig an Rastanlagen, Lkw-Parkplätze, Industrie- und Gewerbegebiete, Logistikzentren, Betriebshöfe sowie kommunale Sammelparkflächen. Es unterstützt eine klare Verkehrsführung, erhöht die Verkehrssicherhei  und verbessert die Flächennutzung.

Die Anordnung ist ausschließlich zusammen mit dem Verkehrszeichen 314 „Parken“ und dem Zusatzzeichen 1010-51 für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen vorgesehen. Das Aluminiumschild ist in verschiedenen Größen, Bauarten und Reflexionsklassen konfigurierbar.

 

Produktmerkmale

  • Zusatzzeichen für Lkw-Parkbereiche
  • Schrägparkstände auf der rechten Seite
  • Längsparken am rechten Fahrgassenrand
  • Einsatz auf Rastanlagen
  • Kombination mit VZ 314 und VZ 1010-51
  • Material Aluminium
  • Größen 420 × 420 oder 600 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3