Verkehrszeichen Nr. 1053-37 Massenangabe - 12 t
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Amtliches Zusatzzeichen 1053-37
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Massenangabe 12 t
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Für beschränkten Durchgangsverkehr
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Drei Abmessungen verfügbar
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Reflexionsklassen RA1 bis RA3
Amtliches Zusatzzeichen 1053-37
Massenangabe 12 t
Für beschränkten Durchgangsverkehr
Drei Abmessungen verfügbar
Reflexionsklassen RA1 bis RA3
Mit dem Zusatzzeichen 1053-37 lassen sich Zufahrtsbeschränkungen für schweren Durchgangsverkehr eindeutig kennzeichnen und kommunale Straßen gezielt entlasten.
Die Aufschrift „12 t“ bezieht sich nicht auf das tatsächliche momentane Fahrzeuggewicht, sondern auf die zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger. Maßgeblich sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtmasse die angegebene Grenze von 12 Tonnen überschreitet. Damit unterscheidet sich das Zusatzzeichen von Verkehrszeichen 262, bei dem die tatsächliche Masse entscheidend ist.
Nach dem aktuellen Verkehrszeichenkatalog wird die Massenangabe gemeinsam mit Zusatzzeichen 1053-36 „Durchgangsverkehr“ unter Verkehrszeichen 253 angeordnet. Die Kombination beschränkt das angeordnete Verkehrsverbot auf den entsprechend bezeichneten Durchgangsverkehr über 12 t. Das Zusatzzeichen besitzt daher keine eigenständige Verbotswirkung und muss unterhalb der zugehörigen Beschilderung montiert werden.
Für eine abgestimmte Beschilderung stehen die Formate 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm zur Auswahl. Die passende Größe richtet sich nach dem Hauptzeichen und der konkreten Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Reflexionsfolien der Klassen RA1, RA2 oder RA3 unterstützen die Erkennbarkeit bei unterschiedlichen Licht- und Standortbedingungen.
Kommunen, Straßenmeistereien und Bauhöfe erhalten das Schild in mehreren Aluminium-Bauarten sowie mit wählbarem Lochplan. Optionale Schutzfolien erleichtern die Reinigung und können die Oberfläche gegen Verschmutzung oder Aufkleber schützen.