Verkehrszeichen Nr. 1053-36 Durchgangsverkehr

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1053-36

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  • Beschränkung auf Durchgangsverkehr

  • Für kommunale Streckenregelungen

  • Drei Formate lieferbar

  • Unterschiedliche Bauarten wählbar

Verkehrszeichen 1053-36 ''Durchgangsverkehr''

Das Zusatzzeichen 1053-36 „Durchgangsverkehr“ beschränkt die Aussage des zugehörigen Hauptverkehrszeichens auf Fahrzeuge, die den gekennzeichneten Streckenabschnitt als Durchgangsroute nutzen. Kommunen können damit angeordnete Verkehrsverbote präzisieren und unerwünschte Verlagerungen des überörtlichen Verkehrs auf bestimmte Straßen verhindern.

Eine eigenständige Durchfahrtssperre entsteht durch die Texttafel nicht. Die verbindliche Regelung ergibt sich erst aus der behördlich angeordneten Kombination mit dem Hauptzeichen und möglichen weiteren Zusatzzeichen. Die StVO enthält unter anderem eine besondere Kombination mit Zeichen 253, bei der das Verbot auf den Durchgangsverkehr bestimmter Nutzfahrzeuge und Gewichtsklassen begrenzt wird.

Ob eine konkrete Fahrt als Durchgangsverkehr gilt, lässt sich deshalb nicht allein anhand des Schildes beurteilen. Entscheidend sind die vollständige Beschilderung, der Fahrzeugtyp, eine eventuell angegebene zulässige Gesamtmasse und die in der StVO bestimmten Ausnahmen. Die Zeichenkombination sollte entsprechend dem Verkehrszeichenplan umgesetzt werden.

Zur Auswahl stehen die Abmessungen 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm. Der Schildträger besteht aus Aluminium und kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Folie ausgestattet werden. Lieferbare Konstruktionen sind Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform. Auch Lochplan und Schutzfolie lassen sich auf den vorgesehenen Standort abstimmen.

 

Produktmerkmale

  • Klare Aufschrift „Durchgangsverkehr“
  • Konkretisierung von Verkehrsverboten
  • Schildträger aus Aluminium
  • Drei Abmessungen verfügbar
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform mit 2 mm oder 3 mm
  • Alternativ Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie wählbar