Verkehrszeichen Nr. 1053-34 Auf dem Seitenstreifen
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Räumlicher Bezug zum Seitenstreifen
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Präzisiert Halt- und Parkregeln
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Drei Abmessungen verfügbar
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Für behördliche Beschilderungen
Räumlicher Bezug zum Seitenstreifen
Präzisiert Halt- und Parkregeln
Drei Abmessungen verfügbar
Für behördliche Beschilderungen
Zusatzzeichen 1053-34 „Auf dem Seitenstreifen“ begrenzt die Aussage des zugehörigen Hauptverkehrszeichens räumlich auf den neben der Fahrbahn liegenden Seitenstreifen. Fahrbahn und Seitenstreifen können dadurch mit unterschiedlichen Halt- oder Parkregelungen versehen werden.
Eine ausdrücklich in der StVO geregelte Anwendung ist die Kombination mit Zeichen 286 „Eingeschränktes Haltverbot“. In diesem Fall gilt die Beschränkung nur auf dem Seitenstreifen. Dort darf höchstens drei Minuten gehalten werden; ausgenommen bleiben das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- oder Entladen. Für die Fahrbahn ist die jeweilige örtliche Beschilderung gesondert zu beurteilen.
Das Zusatzzeichen schafft allein keine Parkerlaubnis und kennzeichnet auch keinen für den Fahrverkehr freigegebenen Seitenstreifen. Seine konkrete Wirkung entsteht aus der vollständigen Zeichenkombination. Bei Planung und Montage sind daher die behördliche Anordnung sowie die bauliche Abgrenzung des betreffenden Straßenteils maßgeblich.
Für verschiedene Erkennbarkeitsentfernungen wird das Aluminiumschild in 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm gefertigt. Zur Ausstattung gehören wahlweise RA1, RA2 oder RA3 sowie Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant oder Alform. Lochplan und Schutzfolie können passend zur vorgesehenen Aufstellung ergänzt werden.