Verkehrszeichen Nr. 286 Eingeschränktes Haltverbot
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Eingeschränktes Haltverbot nach StVO
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Parken verboten, Halten bis 3 Minuten erlaubt
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Eingeschränktes Haltverbot nach StVO
Parken verboten, Halten bis 3 Minuten erlaubt
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 286 – Eingeschränktes Haltverbot untersagt gemäß StVO das Parken im gekennzeichneten Bereich, erlaubt jedoch ein kurzfristiges Halten von bis zu drei Minuten. Ebenso zulässig ist das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- und Entladen, sofern dies ohne Verzögerung erfolgt.
Das Schild wird vor allem in innerstädtischen Bereichen, auf Hauptverkehrsstraßen oder in sensiblen Zonen eingesetzt, in denen ein dauerndes Parken den Verkehrsfluss behindern würde. Das eingeschränkte Haltverbot sorgt für eine klare Verkehrsregelung und erhöht die Verkehrssicherheit.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und erhältlich mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, bietet das Verkehrszeichen eine hohe Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Die Herstellung erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und entspricht den geltenden Vorgaben der StVO. Optional sind passende Schutzfolien zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte Montage verfügbar.