Verkehrszeichen Nr. 286 Eingeschränktes Haltverbot

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  • Verkehrszeichen 286 nach StVO

  • Eingeschränktes Haltverbot

  • Halten bis zu 3 Minuten erlaubt

  • Für Straßen und Haltezonen

Verkehrszeichen 286 – Eingeschränktes Haltverbot

Parkraum ist in vielen Bereichen knapp und muss jederzeit verfügbar bleiben. Mit dem Verkehrszeichen Nr. 286 „Eingeschränktes Haltverbot“ werden Parkvorgänge untersagt, während ein kurzes Halten – beispielsweise zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen – weiterhin zulässig bleibt. Voraussetzung ist, dass der Vorgang ohne vermeidbare Verzögerung erfolgt.

Das Vorschriftzeichen wird überall dort eingesetzt, wo ein regelmäßiger Fahrzeugwechsel erforderlich ist. Typische Standorte sind Bushaltestellen im Umfeld, Lieferzonen, Feuerwehrzufahrten, stark frequentierte Geschäftsstraßen oder Bereiche mit hohem Verkehrsaufkommen. So bleiben Verkehrsflächen frei, ohne den kurzfristigen Halt vollständig auszuschließen.

Für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich wird das Verkehrszeichen aus hochwertigem Aluminium gefertigt. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzgebiet mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Optional sorgen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien für zusätzlichen Schutz und eine lange Lebensdauer.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 286 gemäß StVO
  • Parken verboten, Halten bis zu 3 Minuten erlaubt
  • Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen zulässig
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Wetterbeständige Aluminium-Ausführung