Verkehrszeichen Nr. 1050-33 Elektrofahrzeuge
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Regelung ausschließlich für Elektrofahrzeuge
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Keine Beschränkung auf den Ladevorgang
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Zusatzzeichen 1050-33
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Zwei Formate verfügbar
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Für kommunale Elektromobilitätskonzepte
Regelung ausschließlich für Elektrofahrzeuge
Keine Beschränkung auf den Ladevorgang
Zusatzzeichen 1050-33
Zwei Formate verfügbar
Für kommunale Elektromobilitätskonzepte
Sollen Park-, Zufahrts- oder andere Verkehrsregelungen ausschließlich Elektrofahrzeugen zugutekommen, kennzeichnet das Zusatzzeichen 1050-33 den betroffenen Fahrzeugkreis eindeutig und ohne erklärungsbedürftiges Piktogramm.
Das Schild wird unmittelbar unter dem dazugehörigen Hauptverkehrszeichen angebracht. Dessen Anordnung gilt dadurch nur für Elektrofahrzeuge. Ob es sich um eine Parkerlaubnis, eine Zufahrtsberechtigung oder eine andere Regelung handelt, ergibt sich aus dem jeweils verwendeten Hauptzeichen.
Anders als Zeichen 1050-32 enthält diese Ausführung nicht den Zusatz „während des Ladevorgangs“. Zeichen 1050-33 verlangt daher durch seinen Wortlaut keinen aktiven Ladevorgang. Soll ein Stellplatz ausschließlich während des Ladens genutzt werden, ist die dafür vorgesehene Beschilderungsvariante erforderlich.
Das Zusatzzeichen besteht aus Aluminium und ist in den Größen 231 × 420 mm sowie 330 × 600 mm erhältlich. Für verschiedene Sicht- und Standortanforderungen können RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie gewählt werden. Flachform, Alkant und Alform ermöglichen die Anpassung an unterschiedliche Befestigungssysteme.