Verkehrszeichen Nr. 1042-53 Schulweg i. V. m. zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Z 101 oder 274)

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1042-53

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  • Zeitlich begrenzter Schulweghinweis

  • Für Werktage mit Wunschzeit

  • Zu Zeichen 101 oder 274 einsetzbar

  • Zwei Schildgrößen erhältlich

Verkehrszeichen 1042-53 ''Schulweg i. V. m. zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Z 101 oder 274)''

Zusatzzeichen 1042-53 verbindet den Hinweis auf einen Schulweg mit einem festgelegten werktäglichen Zeitfenster. In der dargestellten Ausführung kennzeichnet die Aufschrift „werktags 7–15 h Schulweg“ genau die Zeiten, in denen verstärkt mit schulpflichtigen Kindern gerechnet werden muss.

Das Schild ist für eine Anordnung zu Zeichen 101 „Gefahrstelle“ oder Zeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ vorgesehen. Zusammen mit Zeichen 101 erläutert es den Grund der Gefahr. In Verbindung mit Zeichen 274 begrenzt es die angeordnete Höchstgeschwindigkeit auf den angegebenen Zeitraum. Außerhalb dieser Zeiten endet die zeitliche Beschränkung, sofern keine andere Regelung besteht.

Die Uhrzeit kann an Schulbeginn, Unterrichtsende, Nachmittagsbetreuung und die örtlichen Verkehrsverhältnisse angepasst werden. Die Angabe muss exakt mit der behördlichen Anordnung übereinstimmen. Wichtig für die Planung: „werktags“ umfasst grundsätzlich auch Samstage, sofern diese nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallen. Soll die Regelung nur von Montag bis Freitag gelten, muss dies entsprechend ausgeschrieben werden.

Das Aluminium-Verkehrsschild ist in zwei Größen sowie verschiedenen Reflexions- und Bauvarianten verfügbar. Lochplan und Schutzfolie können passend zum vorgesehenen Befestigungssystem ausgewählt werden.

 

Produktmerkmale

  • Schulweghinweis mit Zeitfenster
  • Uhrzeit individuell beschriftbar
  • Für Zeichen 101 oder 274 vorgesehen
  • Schildträger aus Aluminium
  • Größen 315 × 420 und 450 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform mit 2 oder 3 mm
  • Wahlweise Alkant oder Alform