Verkehrszeichen Nr. 1042-52 Sa, So und an Feiertagen
-
Gültigkeit am gesamten Wochenende
-
Schließt gesetzliche Feiertage ein
-
Klar abgegrenzter Anwendungszeitraum
-
Zwei Größen erhältlich
Gültigkeit am gesamten Wochenende
Schließt gesetzliche Feiertage ein
Klar abgegrenzter Anwendungszeitraum
Zwei Größen erhältlich
Das Zusatzzeichen 1042-52 beschränkt die Wirkung einer zugeordneten Verkehrsregelung auf Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage. Die kompakte Tagesangabe macht sofort erkennbar, dass die Anordnung nicht während der gesamten Woche gilt.
Das Schild kann beispielsweise zeitabhängige Halt- und Parkverbote, Zufahrtsregelungen oder andere verkehrsrechtliche Vorgaben ergänzen. Welche konkrete Ge- oder Verbotsregelung an den genannten Tagen gilt, bestimmt das zugehörige Hauptverkehrszeichen. Außerhalb dieses Zeitraums bleibt die beschränkte Anordnung grundsätzlich ohne Wirkung, sofern keine weitere Beschilderung etwas anderes vorgibt.
Im Unterschied zu Zeichen 1042-51 „Sa, So“ bezieht diese Variante ausdrücklich Feiertage ein. Maßgeblich sind die am jeweiligen Standort geltenden gesetzlichen Feiertage. Dadurch eignet sich das Zusatzzeichen unter anderem für Wochenendbereiche, Veranstaltungsflächen, Freizeitstandorte oder regelmäßig abweichende Verkehrsführungen.
Der Schildträger besteht aus widerstandsfähigem Aluminium. Reflexionsklasse, Bauart, Lochplan und Schutzfolie können entsprechend den Sichtverhältnissen und dem vorhandenen Montagesystem ausgewählt werden.