Verkehrszeichen Nr. 1042-51 Sa und So
-
Geltung am Samstag und Sonntag
-
Zusatzzeichen 1042-51
-
Ohne zusätzliche Uhrzeit
-
Zwei kompakte Formate
-
Vielseitig kombinierbar
Geltung am Samstag und Sonntag
Zusatzzeichen 1042-51
Ohne zusätzliche Uhrzeit
Zwei kompakte Formate
Vielseitig kombinierbar
Mit dem Zusatzzeichen 1042-51 lassen sich Verkehrsregelungen gezielt auf das Wochenende beschränken. Die kurze Aufschrift „Sa und So“ zeigt unmittelbar, dass das darüber montierte Hauptverkehrszeichen ausschließlich samstags und sonntags gilt.
Das Zusatzschild bestimmt nur die betreffenden Wochentage. Welche konkrete Anordnung am Wochenende zu beachten ist, ergibt sich aus dem Hauptzeichen. Damit kann Zeichen 1042-51 je nach behördlicher Vorgabe unter anderem Park-, Halt-, Zufahrts- oder Geschwindigkeitsregelungen zeitlich eingrenzen.
Anders als Zeichen 1042-37 enthält diese Variante keine eigenständige Aussage „Parken erlaubt“. Ebenso werden gesetzliche Feiertage ohne weiteren Hinweis nicht ausdrücklich erfasst. Soll zusätzlich eine bestimmte Uhrzeit gelten, ist eine entsprechend erweiterte Zusatzbeschilderung erforderlich.
Erhältlich ist das Aluminiumschild in 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm. Für die Sichtbarkeit bei unterschiedlichen Umgebungsbedingungen stehen RA1, RA2 und RA3 zur Wahl. Mehrere Bauweisen sowie konfigurierbare Lochpläne erleichtern die Montage an neuen oder vorhandenen Schildpfosten.