Verkehrszeichen Nr. 1040-32 Parkscheibe 2 Stunden
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Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt
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Parkscheibe sichtbar auszulegen
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Zeitangabe individuell konfigurierbar
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Zwei Schildgrößen erhältlich
Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt
Parkscheibe sichtbar auszulegen
Zeitangabe individuell konfigurierbar
Zwei Schildgrößen erhältlich
Das Zusatzzeichen 1040-32 kennzeichnet eine zeitlich begrenzte Parkregelung und sorgt für einen geregelten Wechsel auf stark nachgefragten Stellplätzen. In der abgebildeten Standardausführung dürfen Fahrzeuge dort höchstens zwei Stunden abgestellt werden. Die Parkscheibe ist gut lesbar im Fahrzeug auszulegen und auf den nach der Ankunft folgenden Halbstundenstrich einzustellen.
Das Schild kann ein Parkzeichen oder eine Parkraumbewirtschaftungszone ergänzen. Entscheidend ist stets die gesamte angeordnete Beschilderung vor Ort; das Zusatzzeichen allein weist keinen Parkplatz aus. Im Unterschied zu Zeichen 1040-33 enthält diese Variante keine Beschränkung auf ausdrücklich gekennzeichnete Parkflächen.
Kommunen und Straßenverkehrsbehörden können die angezeigte Dauer entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung konfigurieren. Neben der dargestellten Angabe „2 Std.“ sind beispielsweise Minutenwerte oder andere Stundenangaben möglich. Für die eindeutige Verkehrsregelung muss die Beschriftung exakt mit der behördlich festgelegten Höchstparkdauer übereinstimmen.
Der Schildträger aus Aluminium ist für den dauerhaften Außeneinsatz ausgelegt. Unterschiedliche Bauarten, Reflexionsklassen, Lochpläne und Schutzfolien ermöglichen eine bedarfsgerechte Ausstattung für kommunale Parkflächen und öffentliche Verkehrsbereiche.