Verkehrszeichen Nr. 1040-33 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden
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Parken nur in markierten Flächen
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Parkscheibe gut sichtbar auszulegen
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Höchstparkdauer individuell beschriftbar
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Zwei Formate erhältlich
Parken nur in markierten Flächen
Parkscheibe gut sichtbar auszulegen
Höchstparkdauer individuell beschriftbar
Zwei Formate erhältlich
Das Zusatzzeichen 1040-33 verbindet zwei klare Bedingungen für die Parkraumnutzung: Fahrzeuge dürfen ausschließlich innerhalb gekennzeichneter Parkflächen abgestellt werden und benötigen eine von außen gut lesbare Parkscheibe. Die aufgedruckte Zeitangabe bestimmt zugleich die zulässige Höchstparkdauer.
Bei der abgebildeten Standardausführung beträgt die Parkdauer zwei Stunden. Die Parkscheibe ist bei der Ankunft auf den Strich der nächsten halben Stunde einzustellen. Ab diesem angezeigten Zeitpunkt läuft die ausgeschilderte Parkzeit.
Das Schild kann ein Parkplatzzeichen, eine Parkraumbewirtschaftungszone oder eine andere behördliche Parkregelung ergänzen. Dauer und Geltungsbereich richten sich nach der konkreten Anordnung. Für abweichende Zeitangaben sollte die Beschriftung exakt dem angeordneten Verkehrszeichenplan entsprechen.
Der Aluminium-Schildträger ist in 231 × 420 mm und 330 × 600 mm lieferbar. Folientyp, Bauweise, Lochplan und Schutzfolie können entsprechend dem vorgesehenen Einsatz ausgewählt werden.
Hinweis: Bitte tragen Sie die gewünschte Uhrzeit im Textfeld ein.