Verkehrszeichen Nr. 1040-33 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden

Auf Lager
Nur %1 übrig
SKU
1040-33

Registrieren Sie sich um Ihre individuellen Preise zu sehen

  • Parken nur in markierten Flächen

  • Parkscheibe gut sichtbar auszulegen

  • Höchstparkdauer individuell beschriftbar

  • Zwei Formate erhältlich

Verkehrszeichen 1040-33 ''Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden''

Das Zusatzzeichen 1040-33 verbindet zwei klare Bedingungen für die Parkraumnutzung: Fahrzeuge dürfen ausschließlich innerhalb gekennzeichneter Parkflächen abgestellt werden und benötigen eine von außen gut lesbare Parkscheibe. Die aufgedruckte Zeitangabe bestimmt zugleich die zulässige Höchstparkdauer.

Bei der abgebildeten Standardausführung beträgt die Parkdauer zwei Stunden. Die Parkscheibe ist bei der Ankunft auf den Strich der nächsten halben Stunde einzustellen. Ab diesem angezeigten Zeitpunkt läuft die ausgeschilderte Parkzeit.

Das Schild kann ein Parkplatzzeichen, eine Parkraumbewirtschaftungszone oder eine andere behördliche Parkregelung ergänzen. Dauer und Geltungsbereich richten sich nach der konkreten Anordnung. Für abweichende Zeitangaben sollte die Beschriftung exakt dem angeordneten Verkehrszeichenplan entsprechen.

Der Aluminium-Schildträger ist in 231 × 420 mm und 330 × 600 mm lieferbar. Folientyp, Bauweise, Lochplan und Schutzfolie können entsprechend dem vorgesehenen Einsatz ausgewählt werden.

Hinweis: Bitte tragen Sie die gewünschte Uhrzeit im Textfeld ein.

 

Produktmerkmale

  • Parkscheibenpflicht mit Höchstparkdauer
  • Geltung nur in markierten Stellflächen
  • Standardausführung mit zwei Stunden
  • Zeitangabe nach Vorgabe konfigurierbar
  • Aluminium in zwei Größen
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform, Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie auswählbar