Verkehrszeichen Nr. 1024-20 Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
-
Freigabe für gekennzeichnete Elektrofahrzeuge
-
Sinnbild mit Pkw und Ladestecker
-
Unabhängig von einem Ladevorgang
-
Drei Größen zur Auswahl
Freigabe für gekennzeichnete Elektrofahrzeuge
Sinnbild mit Pkw und Ladestecker
Unabhängig von einem Ladevorgang
Drei Größen zur Auswahl
Zusatzzeichen 1024-20 kennzeichnet eine Freigabe für entsprechend gekennzeichnete elektrisch betriebene Fahrzeuge. Dazu können reine Batterieelektrofahrzeuge, qualifizierte Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge gehören. Maßgeblich ist die vorgeschriebene Fahrzeugkennzeichnung, beispielsweise durch ein E-Kennzeichen – ein elektrischer Antrieb allein reicht für die Inanspruchnahme der Bevorrechtigung nicht aus.
Das Schild kann mit einem Hauptverkehrszeichen kombiniert werden, um berechtigte Elektrofahrzeuge von der dort angeordneten Einschränkung auszunehmen. Die genaue Wirkung richtet sich nach der vollständigen Beschilderung und der verkehrsbehördlichen Anordnung.
Anders als Zeichen 1026-60 ist diese Variante nicht auf die Dauer eines Ladevorgangs beschränkt. Sie unterscheidet sich außerdem vom Zeichen 1010-66, das die Fahrzeuggruppe lediglich bezeichnet und keine Freigabe enthält. Angeboten wird das Aluminiumschild in 315 × 420 mm, 450 × 600 mm und 562 × 750 mm.