Verkehrszeichen Nr. 1026-60 Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei
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Freigabe nur während des Ladens
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Für Zufahrten und Ladebereiche
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Zwei quadratische Formate
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Reflektierende Folien wählbar
Freigabe nur während des Ladens
Für Zufahrten und Ladebereiche
Zwei quadratische Formate
Reflektierende Folien wählbar
Das Zusatzzeichen 1026-60 begrenzt eine Ausnahme ausdrücklich auf Elektrofahrzeuge, die sich im Ladevorgang befinden. Ein elektrisch betriebenes Fahrzeug wird damit nicht allein aufgrund seiner Antriebsart freigestellt. Entscheidend ist, dass die örtliche Ladeeinrichtung tatsächlich genutzt wird.
Das Wortzeichen kann Zufahrts- oder Parkregelungen an öffentlichen Ladestationen, kommunalen Ladepunkten und betrieblichen Ladeflächen konkretisieren. Zusammen mit dem Hauptverkehrszeichen macht es deutlich, dass die Ausnahme nur für die Dauer des Ladens gilt. Nach dessen Beendigung besteht die Freistellung nicht allein wegen des Elektroantriebs fort.
Im Unterschied zum Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge frei“ verbindet diese Ausführung die Berechtigung unmittelbar mit dem Ladevorgang. Zusätzliche Vorgaben zur Höchstparkdauer, Gebührenpflicht oder zeitlichen Beschränkung bleiben wirksam, wenn sie durch weitere Zeichen angeordnet sind.
Der Schildträger aus Aluminium wird in 420 × 420 mm und 600 × 600 mm angeboten. Für die Anpassung an Sichtverhältnisse und Straßenraum stehen RA1, RA2 oder RA3, unterschiedliche Bauformen sowie konfigurierbare Lochpläne und Schutzfolien zur Verfügung.