Verkehrszeichen Nr. 1024-18 Gespannfuhrwerke frei
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Ausnahme für Gespannfuhrwerke
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Pferdegespann als eindeutiges Sinnbild
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Schriftzug „frei“
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Zwei Formate lieferbarvvv
Ausnahme für Gespannfuhrwerke
Pferdegespann als eindeutiges Sinnbild
Schriftzug „frei“
Zwei Formate lieferbarvvv
Zusatzzeichen 1024-18 macht eine Freigabe für Gespannfuhrwerke unmittelbar erkennbar. Das Sinnbild zeigt ein von einem Pferd gezogenes Fuhrwerk und ermöglicht damit eine klare Abgrenzung zu Kraftfahrzeugen, Reitern und anderen Verkehrsarten.
Abhängig von der behördlichen Anordnung kann das Schild mit einem Hauptverkehrszeichen kombiniert werden und Gespannfuhrwerke von der betreffenden Beschränkung ausnehmen. Welche Verkehrsregelung tatsächlich gilt, ergibt sich aus der vollständigen Beschilderung am Einsatzort.
Im Unterschied zum Zusatzzeichen 1010-64 enthält diese Ausführung den Schriftzug „frei“ und kennzeichnet daher eine Ausnahme. Der Aluminium-Schildträger ist in 315 × 420 mm und 450 × 600 mm sowie mit unterschiedlichen Reflexionsfolien und Bauformen erhältlich.