Verkehrszeichen Nr. 1010-64 Gespannfuhrwerk
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Sinnbild für Gespannfuhrwerke
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Für fahrzeugbezogene Anordnungen
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Größen 231 × 420 und 330 × 600 mm
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Verschiedene Schildausführungen
Sinnbild für Gespannfuhrwerke
Für fahrzeugbezogene Anordnungen
Größen 231 × 420 und 330 × 600 mm
Verschiedene Schildausführungen
Das Zusatzzeichen 1010-64 „Gespannfuhrwerk“ zeigt ein von einem Pferd gezogenes Fuhrwerk. Es ordnet die Aussage des darüber angebrachten Hauptverkehrszeichens dieser Verkehrsart zu und ermöglicht eine eindeutige Beschilderung ohne zusätzliche Texterklärung.
Ob für Gespannfuhrwerke eine Beschränkung, Erlaubnis oder sonstige Regelung gilt, ergibt sich ausschließlich aus der vollständigen Verkehrszeichenkombination. Das Piktogramm selbst spricht weder ein Verbot noch eine Freigabe aus. Die konkrete Verwendung wird durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Für eine ausdrückliche Ausnahme von der Regelung eines Hauptzeichens ist Zusatzzeichen 1024-18 „Gespannfuhrwerke frei“ vorgesehen. Ein Verkehrsverbot für diese Fahrzeuggruppe wird dagegen durch Zeichen 257-52 „Verbot für Gespannfuhrwerke“ kenntlich gemacht. Diese Abgrenzung unterstützt eine bedarfsgerechte und fachlich korrekte Beschaffung.
Der Schildträger besteht aus Aluminium und ist in 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm verfügbar. Abhängig vom vorgesehenen Standort können die Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3 gewählt werden. Als Bauarten stehen Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform sowie unterschiedliche Lochpläne und eine optionale Schutzfolie bereit.
Produktmerkmale