Damit Gefahrguttransporte rechtzeitig auf geltende Tunnelbeschränkungen reagieren können, kennzeichnet das Zusatzzeichen 1014-50 einen nach dem ADR der Tunnelkategorie B zugeordneten Straßentunnel.
Kategorie B betrifft Gefahrgüter, von denen die Gefahr einer sehr großen Explosion ausgehen kann. Das Zeichen bedeutet jedoch kein pauschales Durchfahrtsverbot für sämtliche Gefahrguttransporte: Entscheidend sind der Tunnelbeschränkungscode der Ladung, die beförderte Menge und mögliche ADR-Ausnahmen. Fahrzeuge mit dem relevanten Beschränkungscode müssen eine geeignete Alternativroute wählen.
Das Aluminiumschild ist in 231 × 420 mm, 330 × 600 mm oder 412 × 750 mm erhältlich. Je nach Einsatzort können Reflexionsfolie, Schildbauart, Lochplan und eine optionale Schutzfolie passend konfiguriert werden.
Produktmerkmale
Zusatzzeichen 1014-50 nach StVO
Kennzeichnung der ADR-Tunnelkategorie B
Aluminium für den dauerhaften Außeneinsatz
Größen 231 × 420, 330 × 600 oder 412 × 750 mm
Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
Flachform in 2 oder 3 mm, Alkant oder Alform
Verschiedene Lochpläne für die Montage
Optionale Schutzfolie gegen Verschmutzung und Beschädigung