Verkehrszeichen Nr. 1014-50 Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - B

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1014-50

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  • Kennzeichnet einen Tunnel der Kategorie B

  • Für die ADR-konforme Gefahrgutführung

  • Unterstützt die Routenplanung

  • Meist in Verbindung mit Zeichen 261

  • Drei Abmessungen erhältlich

Verkehrszeichen 1014-50 ''Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - B''

Damit Gefahrguttransporte rechtzeitig auf geltende Tunnelbeschränkungen reagieren können, kennzeichnet das Zusatzzeichen 1014-50 einen nach dem ADR der Tunnelkategorie B zugeordneten Straßentunnel.

Kategorie B betrifft Gefahrgüter, von denen die Gefahr einer sehr großen Explosion ausgehen kann. Das Zeichen bedeutet jedoch kein pauschales Durchfahrtsverbot für sämtliche Gefahrguttransporte: Entscheidend sind der Tunnelbeschränkungscode der Ladung, die beförderte Menge und mögliche ADR-Ausnahmen. Fahrzeuge mit dem relevanten Beschränkungscode müssen eine geeignete Alternativroute wählen.

In der Praxis wird das Zusatzzeichen insbesondere mit Verkehrszeichen 261 „Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ kombiniert und unmittelbar unter dem Hauptzeichen montiert. Die konkrete Beschilderung und Aufstellung richten sich nach der verkehrsrechtlichen Anordnung der zuständigen Behörde.

Das Aluminiumschild ist in 231 × 420 mm, 330 × 600 mm oder 412 × 750 mm erhältlich. Je nach Einsatzort können Reflexionsfolie, Schildbauart, Lochplan und eine optionale Schutzfolie passend konfiguriert werden.

 

Produktmerkmale

  • Zusatzzeichen 1014-50 nach StVO
  • Kennzeichnung der ADR-Tunnelkategorie B
  • Aluminium für den dauerhaften Außeneinsatz
  • Größen 231 × 420, 330 × 600 oder 412 × 750 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform in 2 oder 3 mm, Alkant oder Alform
  • Verschiedene Lochpläne für die Montage
  • Optionale Schutzfolie gegen Verschmutzung und Beschädigung